Exzessive Ăśberwachung der Angestellten: 32 Millionen Euro Strafe gegen Amazon

Amazon überwacht die Arbeit der Angestellten in den Logistikzentren teils sekundengenau. Das hält Frankreichs Datenschutzaufsicht CNIL für illegal.

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Logistikzentrum von Amazon

(Bild: Frederic Legrand - COMEO/Shutterstock.com)

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Wegen eines zu weitgehenden Systems zur Überwachung der Angestellten hat die französische Datenschutzaufsicht CNIL 32 Millionen Euro Strafe gegen Amazon verhängt. Das teilte die Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés jetzt mit und erklärte, dass es illegal gewesen sei, ein System aufzubauen, dass die Angestellten mit solch einer Präzision überwacht. Dabei bezieht sich die Behörde vor allem auf die Scanner, mit denen die Angestellten Details zu Bestellungen einlesen. Die geben demnach eine Warnung aus, wenn zu schnell gescannt und wenn zu viele Unterbrechungen oder eine zu lange Pause ermittelt wird. Für diese Überwachung gebe es kein legitimes Interesse.

Insgesamt hat die CNIL mehrere Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU festgestellt. Bei den Scannern geht es um drei Indikatoren. Einer signalisiert demnach einen Fehler, wenn damit in zu schneller Folge (das heißt, weniger als 1,25 Sekunden Abstand) gescannt wird, ein weiterer, wenn das Gerät zehn Minuten oder mehr nicht benutzt wird. Der dritte weise auf Unterbrechungen zwischen einer und zehn Minuten Länge hin. Insgesamt könnten Angestellte damit übermäßig überwacht werden, obwohl der Konzern zahlreiche andere Indikatoren habe, um Qualität und Sicherheit der Arbeit in den Lagern zu überprüfen.

Weiterhin moniert die CNIL, dass alle mit den Scannern gesammelten Daten einen Monat lang vorgehalten und nicht minimiert werden. Zudem seien die Angestellten bis April 2020 nicht angemessen ĂĽber die Ăśberwachung informiert worden. In Bezug auf die VideoĂĽberwachung der Warenlager kritisiert die Datenschutzaufsicht noch, dass der Zugang zu der Software nicht ausreichend abgesichert war. Weil Accounts fĂĽr den Zugriff auĂźerdem von mehreren Personen benutzt wurden, sei es schwierig, nachzuvollziehen, wer in der Software was gemacht habe.

Mit der Ende Dezember verhängten und jetzt publik gemachten Strafe kommt die CNIL bezüglich der Überwachung zu einer anderen Einschätzung, als das Verwaltungsgericht Hannover. Das hat Amazon vor einem Jahr erlaubt, in seinem Logistikzentrum in Winsen (Luhe) bei Hamburg die Arbeitsgeschwindigkeit unverändert mithilfe von Handscannern zu überwachen. Vorher hatte Niedersachsens Datenschutzbeauftragte die "ununterbrochene, jeweils aktuelle und minutengenaue Erhebung und Verwendung bestimmter Beschäftigtendaten" untersagt. Ob Amazon nun auch in Frankreich vor Gericht zieht, ist noch nicht bekannt.

(mho)