Filesharing-Prozess: Rückschlag für die Verteidigung

Kurz vor Prozessauftakt muss die Verteidigung der wegen illegalen Filesharings vor Gericht stehenden 32-jährigen US-Amerikanerin Jammie Thomas einen Rückschlag verkraften: Der Richter ließ Beweismittel der Kläger zu.

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Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Jammie Thomas-Rasset wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musik in einem Filesharing-Netz muss die Verteidigung kurz vor Prozessauftakt am kommenden Montag einen Rückschlag verkraften. Richter Michael Davis ließ die von den klagenden US-Plattenlabels vorgebrachte Beweismittel entgegen einem Antrag der Verteidigung zu. Thomas-Rassets neues Anwaltsgespann hatte gefordert, die vom technischen Dienstleister MediaSentry gesammelten Informationen zu Musikstücken und IP-Adressen nicht als Beweise zuzulassen.

Zugleich verwehrte der Richter der Verteidigung die Möglichkeit, nachträglich auf "Fair Use" zu plädieren. Diese im US-Copyright vorgesehene Schutzklausel für die legale Verwendung geschützten Materials hätte die Beklagte bereits in der Klageerwiderung in Anspruch nehmen müssen, meint der Richter. In dem nun schon seit Jahren dauernden Verfahren sei davon aber bisher nicht die Rede gewesen.

Darüber hinaus wies der Richter den Antrag der Kläger ab, die Aussage eines von der Verteidigung als Experten konsultierten Informatikers nicht zuzulassen. Doch schränkte Davis die Aussagemöglichkeiten von Assistant Professor Yongdae Kim von der Universität Minnesota ein. Kim darf zwar zu von den Klägern vorgebrachten Beweisen Stellung nehmen, soll sich mit Spekulationen zum Hergang der Ereignisse aber zurückhalten.

Rasset-Thomas wird die illegale Verbreitung von insgesamt 24 Musikstücken über Kazaa vorgeworfen, was sie aber zurückweist. Ihr Fall ist das erste von Tausenden vergleichbaren Verfahren, die unter Federführung des Verbands der US-Musikindustrie (Recording Industry Association of America, RIAA) angestrengt wurden, in dem es tatsächlich zu einer Verhandlung und einem Urteil gekommen war. Eine Geschworenenkammer hatte Rasset-Thomas für schuldig befunden und zu Schadensersatz in Höhe von 222.000 US-Dollar verurteilt. Richter Davis kassierte das Urteil später wegen eines Rechtsfehlers und ordnete ein Wiederaufnahmeverfahren an. (vbr)