Französische Arbeitnehmer haben nun ein Recht auf private Offline-Zeit

In Frankreich ansässige Unternehmen mit über 50 Angestellten sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten ein "Recht auf Offline-Zeit" einzuräumen.

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Offline-Recht für französische Arbeitnehmer ab 1. Januar 2017

(Bild: dpa, Patrick Pleul/Archiv)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Lea Lang

In Frankreich ansässige Unternehmen mit über 50 Angestellten sind seit dem 1. Januar 2017 gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten ein "Recht auf Offline-Zeit" einzuräumen. Angestellte müssen nicht außerhalb der Geschäftsräume und ihrer Arbeitszeiten online verfügbar sein.

Die französische Regierung will so für eine bessere Balance zwischen Privatleben und Arbeitszeit sorgen. Zudem geht es ihr auch um gesundheitliche Aspekte, da Menschen, die viel erreichbar seien, oft unter Burnout und Schlaflosigkeit bis hin zu Beziehungsproblemen litten. Das neue "Recht auf Offline-Zeit" sieht noch keine Sanktionen für Unternehmen vor, die es nicht einhalten.

Die Bestimmungen sind Teil einer größeren Reform des französischen Arbeitsrechts, die voriges Jahr zu Protesten geführt hat. Bei der Reform geht es im Kern darum, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Regelungen zur Arbeitszeit ausarbeiten. So sollen die Betriebe auf die jeweilige wirtschaftliche Lage besser reagieren können. Viele sehen aber in der Reform einen Angriff auf die 35-Stunden-Woche.

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(lel)