GEMA verklagt OpenAI: Auf Klau gebaute Songtexte?​

Die GEMA geht gerichtlich gegen OpenAI vor: Die ChatGPT-Firma habe keine Lizenzen für die Verwertung von Songtexten erworben.​

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Silhouette von Kopf vor Balkendiagrammen

(Bild: whiteMocca/Shutterstock.com)

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Im Kampf um die Frage, wie sich das Urheberrecht zu KI-Modellen und deren zugrundeliegendem Mining von Inhalten verhält, tritt nun die GEMA in Aktion. Die Verwertungsgesellschaft verklagt den US-Anbieter vor dem Landgericht München. Der Vorwurf: OpenAI habe die Texte der Lieder von GEMA-Mitgliedern für das Training von ChatGPT widerrechtlich verwendet.

"Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme", sagt GEMA-Geschäftsführer Tobias Holzmüller. OpenAI müsse Lizenzen erwerben und die Urheber fair vergüten, lautet die Forderung. Die GEMA glaubt, dass sie OpenAI bei der Frage der Songtexte gut nachweisen kann, dass der Anbieter gleich mehrfach gegen das Urheberrecht verstoßen habe: Nicht nur die Verarbeitung, sondern auch unerlaubte Abwandlungen seien durch ChatGPT entstanden – aus Sicht der GEMA Verstöße gegen das Urheberpersönlichkeitsrecht.

Was normalerweise im Urheberrecht wie eine Selbstverständlichkeit klingt, ist beim KI-Training jedoch komplizierter. 2019 hatte die Europäische Union Schrankenregelungen eingeführt, die das Mining von Texten und Daten in Europa aus öffentlich zugänglichen Quellen unter gewissen Voraussetzungen erlauben. Doch unter welchen Voraussetzungen diese urheberrechtlichen Schrankenregelungen tatsächlich greifen und wie ein rechtswirksamer Ausschluss der Verarbeitung aussehen muss, ist umstritten und beschäftigt die Gerichte zunehmend. Kreativenverbünde und Verwertungsgesellschaften fordern von den KI-Betreibern, dass diese an ihre Mitglieder Tantiemen zahlen. Die GEMA hatte im September ein KI-Lizenzmodell vorgestellt – bislang aber ist das Interesse der KI-Unternehmen gering, auf diesem Wege eine Lösung zu finden.

Die GEMA will mit ihrer Klage vor dem Landgericht München nun eine Klärung der Rechtslage herbeiführen. Eine Möglichkeit ist, dass das Gericht zur Klärung des Sachverhaltes Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof formuliert. Gewinnt die GEMA das Verfahren, könnten OpenAI nicht nur massive Zahlungsverpflichtungen treffen – sondern auch die Pflicht, alle GEMA-Repertoire-Tokens aus den Datengrundlagen der Modelle zu löschen und diese zurückzusetzen.

(mki)