Gaskrise: EU-Kommission schlägt Pflicht für reduzierten Gasverbrauch vor

Die EU-Kommission schlägt vor, dass die EU-Staaten erst einmal freiwillig Gas einsparen und hat auch eine Idee, was passieren soll, wenn das nicht reicht.

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Detail am Erdgasspeicher Etzel

(Bild: Uniper)

Lesezeit: 3 Min.

Die EU-Mitgliedsstaaten sollen ab Anfang August bis zum März 2023 ihren Erdgas-Verbrauch freiwillig um 15 Prozent senken, damit im kommenden Winter ausreichend Gas vorhanden sein wird. Das schlägt die EU-Kommission in ihrem Plan "Gas sparen für einen sicheren Winter" am heutigen Mittwoch vor. Für den Fall, dass freiwillige Ziele in einer Gasnotlage nicht ausreichen, soll durch eine neue Verordnung geregelt werden, dass die EU-Kommission obligatorische Ziele festlegen kann.

Wenn das Risiko einer schwerwiegenden Gasknappheit oder einer außergewöhnlich hohen Nachfrage besteht, solle ein neuer "Union Alert" ausgelöst werden, schlägt die EU-Kommission vor. Um dann eine Gaslücke zu schließen, soll die EU-Kommission nach Rücksprache mit dem EU-Rat befugt werden, ein verbindliches Ziel für eine reduzierte Nachfrage zu setzen. Zunächst sollten die EU-Mitgliedsstaaten ihre Notfallpläne bis Ende September überarbeiten und darlegen, wie sie das Einsparziel erreichen können, meint die EU-Kommission. Zudem sollen die Staaten der Kommission alle zwei Monate Bericht erstatten, wie weit sie mit ihren Einsparungen gekommen sind.

Die bestehende Verordnung für die Versorgungssicherheit (2017/1938) reiche nicht aus, um angemessen auf Unterbrechungen der Gasversorgung aus Russland reagieren zu können, hatte zuletzt im Juni dieses Jahres der Europäische Rat festgestellt und die EU-Kommission aufgefordert, Vorschläge zu erarbeiten. Auf Basis dieser EU-Verordnung hat die Bundesregierung im Juni die Notfallstufe des Notfallplans Gas, die zweite Eskalationsstufe von dreien ausgerufen.

Haushalte und wichtige soziale Dienste wie Krankenhäuser und Schulen sollen auch weiterhin als "geschützte Kunden" gelten und von jeder Gasrationierung ausgenommen werden. Die EU-Kommission meint aber, dass nicht nur die Industrie sparen solle, sondern alle Beteiligten. Dazu sollten sie die EU-Länder mit Informationskampagnen anhalten; nach dem Motto: "Gesteuerte Energieeinsparungen in allen Bereichen der Wirtschaft sind heute viel kostengünstiger als morgen eine übereilte Drosselung der Industrieproduktion." Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte vor Kurzem die Bevorzugung von Privatverbrauchern hingegen grundsätzlich in Frage gestellt.

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Welche Branchen und Unternehmen primär mit Gas versorgt werden sollten, ist zumindest in Deutschland bisher nicht geregelt. Für solche Fälle hat die EU-Kommission einen Kriterienkatalog vorgelegt. Demnach sollten Unternehmen aus den Bereichen Gesundheit, Lebensmittel, Sicherheit, Gefahrenabwehr und Verteidigung und auch Raffinerien bevorzugt werden.

Wichtig ist es nach Meinung der EU-Kommission auch, grenzüberschreitende Lieferketten aufrechtzuerhalten, also Unternehmen bevorzugt mit Gas zu beliefern, die diese Lieferketten funktionieren lassen. Vermieden werden sollten Schäden an Produktionsanlagen, die nicht ohne Aufwand und erhebliche Verzögerungen beseitigt werden könnten. Berücksichtigt werden sollte nach Ansicht der EU-Kommission auch, wie weit Unternehmen Erdgas durch andere Stoffe ersetzen können.

(anw)