Gericht: Girokontenvergleich von Check24 war unzureichend

Den von der EU verlangten "unabhängigen und kostenlosen" Vergleich lieferte hierzulande Check24. Nach einer Klage war er offline und fiel vor Gericht nun durch.

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(Bild: Sebastian Duda/Shutterstock.com)

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Der im Januar geschlossene Girokonten-Vergleich von Check24 genügte nicht den rechtlichen Anforderungen an ein solches Portal. Das hat das Landgericht München I nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) entschieden (Az 33 O 15655/20). Demnach hat der Vergleich nicht einmal die Hälfte der 1300 Kreditinstitute erfasst, die Girokonten anbieten, und in 90 Prozent der Fälle auch nur eins von mehreren Kontomodellen.

Hintergrund ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie, laut der Verbraucher Zugang zu mindestens einem unabhängigen und kostenlosen Onlinevergleich für Girokonten haben müssen. Die Bundesregierung hatte sich trotz Kritik zunächst entschieden, die Richtlinie mit dem privaten Dienstleister Check24 umzusetzen. Dessen Portal ging im vergangenen August online und im Januar 2021 schon wieder offline – Verbraucherschützer hatten wegen unzureichender Marktabdeckung der Vergleichswebseite geklagt. Check24 hatte das Ende seines Portals mit rechtlicher Unsicherheit begründet.

Zuvor hatten auch verschiedene Banken die Unabhängigkeit der Seite von Check24 infrage gestellt und mögliche Interessenkonflikte gesehen. Der Betreiber hatte darauf verwiesen, dass man lediglich staatliche Vorgaben umsetze und vom TÜV Saarland zertifiziert sei. Check24 betreibt verschiedene Preisvergleiche, bei denen gelistete Firmen Provisionen zahlen, und bietet auch eigene Girokonto an.

Durch das Scheitern des Check24-Portals erfülle Deutschland nun seit drei Jahren nicht die EU-Vorgaben für einen Kontenvergleich, mahnte der vzbv. Und bekräftigte die Forderung, dass ein solches Portal am besten bei der neutralen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, aufgehoben sei. Im April wurde bekannt, dass das Finanzministerium auch genau das plant. Laut vzbv wurde der entsprechende Gesetzentwurf des Finanzministeriums aber noch nicht dem Parlament zum Beschluss vorgelegt.

Bis ein Portal der Bafin bereitsteht, bietet die Stiftung Warentest zum Übergang ihren nicht durch Provisionen finanzierten Girokontenvergleich kostenlos an. Eigenen Angaben nach finden sich hier Details zu 388 Girokonten von mehr als 150 Banken.

(axk)