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Gericht: Widerruf von Quams UMTS-Lizenz rechtmäßig

Volker Briegleb

Dem gescheiterten Mobilfunkanbieter Quam hat die Regulierungsbehörde die ersteigerte UMTS-Lizenz zu Recht wieder entzogen, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in zweiter Instanz und bestätigte das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts.

Dem ehemaligen Mobilfunkanbieter Quam [1] ist nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG [2]) in Münster die UMTS-Lizenz zu Recht entzogen worden. Das OVG wies laut einer Mitteilung [3] vom heutigen Dienstag eine Klage von Quam gegen den Widerruf der im Sommer 2000 ersteigerten UMTS-Lizenz ab (Az.: 13 A 2969/07). Das Unternehmen könne auch nicht den Zuschlagpreis von heute über 8 Milliarden Euro zurückverlangen. Das OVG bestätigte damit das vorangegangene Urteil [4] des Verwaltungsgerichts Köln vom April 2008.

Unter dem Markennamen Quam [5] wollte die spanisch-finnische Group 3G auf den im Sommer 2000 ersteigerten [6] UMTS-Frequenzen eigene Mobilfunkdienste anbieten. An dem Konsortium waren die spanische Telefónica Moviles und die finnische Sonera beteiligt, die über 16 Milliarden D-Mark für die Lizenz gezahlt hatten. Ohne eigenes Netz nutzte der Anbieter zunächst das Netz des Wettbewerbers E-Plus. Ende Juni 2002 soll Quam nach eigenen Angaben bereits 200.000 Mobilfunkkunden gehabt haben, im Juli kam dann schon das Aus für Quam [7] in Deutschland.

Das OVG begründet die Entscheidung damit, dass Quam die an die Vergabe der Lizenzen geknüpfte Auflagen nicht erfüllt habe. Bedingung für die Frequenzvergabe war damals, bis Ende 2003 einen UMTS-Versorgungsgrad von 25 Prozent der Bevölkerung zu erreichen. Der Regulierer habe bei einer Überprüfung im Jahr 2004 keine Aktivitäten auf den von Quam ersteigerten Frequenzen festgestellt und die Lizenz daraufhin zu Recht widerrufen. Den milliardenschweren Zuschlagpreis könne das Unternehmen nicht zurückverlangen, da es entgegen der Verpflichtung kein Netz aufgebaut habe.

Das Unternehmen hatte argumentiert, dass die Versteigerung selbst wegen Verstößen gegen die Verfassung und gegen europäisches Gemeinschaftsrecht rechtswidrig gewesen sei. Dem konnte das OVG nicht folgen. Die der Zahlung zugrunde liegenden Zuschlags- und Zahlungsbescheide seien bestandskräftig, weil Quam sie nicht fristgerecht angefochten habe, heißt es in der Begründung des Gerichts. Eine Revision beim Bundesgerichtshof ließ das OVG nicht zu. Quam bleibt als letztes Mittel, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. (vbr [8])


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https://www.heise.de/-188068

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.quam.de/
[2] http://www.ovg.nrw.de
[3] http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/24_090630a/index.php
[4] https://www.heise.de/news/Gericht-lehnt-Klage-gegen-Entzug-der-UMTS-Lizenz-von-Quam-ab-172056.html
[5] https://www.heise.de/news/Group-3G-startet-auf-dem-deutschen-Mobilfunk-Markt-52640.html
[6] https://www.heise.de/news/Hintergrund-Die-Gewinner-der-sechs-UMTS-Lizenzen-28081.html
[7] https://www.heise.de/news/Quam-Ein-kurzes-aber-seltsames-Gastspiel-auf-der-Mobilfunkbuehne-65857.html
[8] mailto:vbr@heise.de