Gericht lehnt Klage gegen Entzug der UMTS-Lizenz von Quam ab

Unter dem Markennamen Quam hatte die Group 3G, ein Konsortium der finnischen Sonera und der spanischen Telefonica, hierzulande Mobilfunkdienste angekündigt und eine UMTS-Lizenz ersteigert. Mitte 2002 gab Quam wieder auf.

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Von
  • Jürgen Kuri

Dem Unternehmen Quam ist nach einem Gerichtsurteil zu Recht seine UMTS-Lizenz entzogen worden. Das Verwaltungsgericht Köln wies eine Klage von Quam gegen den Entzug der im Jahr 2000 ersteigerten Lizenz zurück. Quam verlangte außerdem den Zuschlagpreis von umgerechnet 8,5 Milliarden Euro zurück, doch auch dies lehnte das Gericht ab.

Unter dem Markennamen Quam hatte die spanisch-finnische Group 3G Ende 2001 eigene Mobilfunkdienste angekündigt. An dem Konsortium waren die spanische Telefonica Moviles zu 57,2 und die finnische Sonera zu 42,8 Prozent beteiligt; die Group 3G war eine der sechs Firmen, die Mitte des Jahres 2000 in der viel beachteten Versteigerung durch die damalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (die heute Bundesnetzagentur) eine der UMTS-Lizenzen ersteigerte. Ein eigenes Netz konnte Quam/Group 3G aber auch für die GSM-Dienste nicht vorweisen, für die Quam-Offerten nutzte man das Netz von E-Plus. Mit dem drittgrößten deutschen Mobilfunkbetreiber war auch eine Kooperation beim Aufbau der UMTS-Netze vereinbart worden.

Anfang März 2002 konnte Quam dann nach eigenen Angaben 75.000 Mobilfunkkunden vorweisen – Ende Juni desselben Jahres sollen es 200.000 gewesen sein. Im Juli 2002 wurde aber bereits das Aus für Quam in Deutschland verkündet: Telefonica Moviles und Sonera gaben bekannt, ihre Aktivitäten in Deutschland einzustellen; zum 15. November 2002 wurden auch die GSM/GPRS-Dienste eingestellt. Sonera ist inzwischen mit Telia zum größten nordeuropäischen Telekommunikationskonzern zusammengeschlossen; die Telefonica-Moviles-Muttergesellschaft Telefonica kaufte Ende 2005 den britischen Mobilfunkanbieter O2 und ist über dessen deutsche Tochter hierzulande im Mobilfunkgeschäft aktiv und im Besitz einer UMTS-Lizenz.

Wie das Gericht am Donnerstag laut dpa mitteilte, war die UMTS-Lizenz an die Bedingung geknüpft, dass der Inhaber auch tatsächlich ein UMTS-Netz aufbaute, mit dem bis Ende 2003 ein Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 25 Prozent erreicht werden musste. 2004 habe die Bundesnetzagentur festgestellt, dass Quam die Lizenz nicht genutzt habe. Daraufhin widerrief sie die UMTS-Lizenz. Dagegen richtete sich die Klage von Quam. Das Unternehmen vertritt die Auffassung, dass die Versteigerung wegen Verstößen gegen die Verfassung und gegen europäisches Gemeinschaftsrecht rechtswidrig gewesen sei.

Das Gericht gab nun der Bundesnetzagentur Recht: Der Widerruf der Lizenz sei gerechtfertigt gewesen, weil Quam die Verpflichtung zum Aufbau des UMTS-Netzes nicht erfüllt habe. Eine Erstattung des Zuschlagspreises könne Quam nicht verlangen: Das Unternehmen sei selbst schuld, dass es kein Netz aufgebaut habe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils ließ das Verwaltungsgericht eine Berufung am Oberverwaltungsgericht Münster zu. (jk)