Gericht bestätigt Verbot für 0193-Dialer

Die Bundesnetzagentur hat eine Klage gegen den Anbieter eines 0193-Dialers gewonnen. Das Kölner Verwaltungsgericht bestätigte das Verbot von Dialern, die nicht die Rufnummerngasse 09009 verwenden.

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Von
  • Urs Mansmann

Das Verwaltungsgericht Köln hat das Inkasso- und Rechnungslegungsverbot der Bundesnetzagentur gegen einen niederländischen Anbieter bestätigt und dessen Klage abgewiesen, berichtet das Verbraucherschutzportal Dialerschutz. Das Unternehmen hatte einen Dialer eingesetzt, der sich über die Vorwahl 0193 einwählte und damit vorhandene Rufnummernsperren aushebelte. Die Vorwahlen 0191 bis 0195 sind für Internetzugänge reserviert.

Die Kölner Richter stellten fest, dass die Bundesnetzagentur zwar nur gegen die rechtswidrige Nutzung von Mehrwertdienste-Rufnummern, also mit den Vorwahlen 0900 oder früher 0190, vorgehen dürfe, entschieden sich aber für die analoge Anwendung der Vorschriften, da im vorliegenden Fall offensichtlich der Verbraucherschutz umgangen werden sollte.

Die Opfer sollten pro Einwahl 36 Euro berappen. Kunden, die dem widersprachen, wurden alsbald von einer Inkassofirma angeschrieben. Neben Rufnummern aus den Gassen 0191 bis 0195 verwenden illegale Dialer beispielsweise auch 0137 oder Auslands- und Satellitenrufnummern. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur entsteht in solchen Fällen kein Zahlungsanspruch. Seit der Einführung strengerer Vorschriften für den Einsatz von Dialern hat die Zahl der Beschwerden deutlich abgenommen. (uma)