Gericht verweigert AMD die Offenlegung von Intel-Dokumenten

Ein kalifornischer US-Bundesrichter hat einen Antrag von AMD zurückgeweisen, Intel zum Vorlegen von internen Dokumenten für ein Wettbewerbsverfahren der EU zu zwingen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Ein kalifornischer US-Bundesrichter hat einen Antrag von AMD zurückgewiesen, Intel zum Vorlegen von internen Dokumenten für ein Wettbewerbsverfahren der EU zu zwingen. In dem seit 2000 laufenden Rechtsstreit entschied das oberste US-Bundesgericht vor kurzem, dass ein Gericht die Weitergabe vertraulicher Firmen-Dokumente an eine ausländische Institution zur Hilfe bei einem juristischen Verfahren anordnen könne. Allerdings bedeute dies nicht, dass ein Gericht auch so entscheiden müsse, sondern dies nach bestimmten Gesichtspunkten jeweils nach Falllage zu entscheiden habe.

In einer Beschwerde bei der EU-Kommission warf AMD dem weltgrößten Chiphersteller vor, gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Intel habe mit wettbewerbswidrigen Mitteln unter anderem bei seiner Intel-inside-Kampagne seine Marktmacht ausgenutzt, um Konkurrenten wie AMD daran zu hindern, Marktanteile zu gewinnen. Zur Beweissicherung forderte AMD die Herausgabe von vertraulichen Geschäftsunterlagen, die Intel einem US-Gericht in einem mittlerweile beendeten Prozess mit Intergraph vorgelegt hatte. Intel behauptete allerdings, dass diese Unterlagen nichts mit der Untersuchung der EU zu tun hätten.

Das Gericht entschied nun, in diesem Fall könne Intel nicht zur Vorlage der Dokumente gezwungen werden. Schließlich hätte die EU-Kommission selbst von Intel die Herausgabe der Unterlagen verlangen können, dies aber nicht getan. Sie habe sogar im Verfahren vor dem Supreme Court erklärt, man halte die Dokumente, deren Herausgabe AMD verlange, für die eigene Wettbewerbsuntersuchung gar nicht für notwendig. Die Klage von AMD zur Herausgabe der Dokumente erscheine daher als ein Versuch, die Entscheidung der Kommission zu umgehen, erklärte das US-Gericht.

AMD will nun untersuchen, ob man gegen das Urteil Berufung einlegt. Man sei aber unabhängig davon optimistisch, dass die EU die richtigen Maßnahmen ergreife, um den Wettbewerb sicherzustellen. Intel wiederum zeigte sich befriedigt, da die Entscheidung genau den Ansichten entspreche, die man selbst die ganze Zeit vertreten habe. Derweil steht die Entscheidung der EU-Kommission noch aus, ob ein offizielles Wettbewerbsverfahren gegen Intel eingeleitet wird: Die europäischen Wettbewerbshüter prüfen dies noch. (jk)