Gesetzentwurf: Scheuer will Regelbetrieb autonomer Fahrzeuge einleiten

Zunächst sollen Roboterautos in festgelegten Betriebsbereichen eingesetzt werden können. Der Digitalwirtschaft geht dies nicht weit genug.

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Streit programmiert: Scheuer will Regelbetrieb autonomer Fahrzeuge einleiten

(Bild: metamorworks/Shutterstock.com)

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Das Bundesverkehrsministerium will die Potenziale der "disruptiven, revolutionären" Entwicklungsdynamik des "automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens" heben und "die Teilhabe der Gesellschaft daran" ermöglichen. Es hat daher einen "Arbeitsentwurf" für ein "Gesetz zum autonomen Fahren in festgelegten Betriebsbereichen" erstellt, der aber nicht nur Begeisterungsstürme auslöst.

Mit der Initiative geht es Verkehrsminister Andreas Scheuer darum, Systeme für den Einsatz von Roboterautos stufenweise "in den Regelbetrieb" zu bringen. Der CSU-Politiker will dazu die neue Rolle eines Betriebsführers ins Spiel bringen.

Dabei handelt es sich laut dem heise online vorliegenden Entwurf um die natürliche Person etwa bei einem Mobilitätsanbieter, die jederzeit Fahrmanöver freigeben und das Vehikel deaktivieren kann. Sie soll dafür verantwortlich sein, dass die straßenverkehrsrechtlichen Pflichten jederzeit eingehalten werden. Der Betriebsführer soll den Fahrbetrieb zwar nicht permanent überwachen müssen. Er sollte aber ständig bereit sein, um gegebenenfalls eingreifen zu können.

Das Vorhaben begründet das Ministerium damit, dass es bei autonomer Fahrfunktion nach SAE-Level 4 und 5 im Gegensatz zu herkömmlichen Kfz "gerade keinen Fahrzeugführer mehr" gebe. Der Betriebsführer müsse daher eine "Evidenzkontrolle" durchführen, also etwa durch geeignete Vorrichtungen erkennen und entsprechend darauf aufmerksam gemacht werden können, wenn er das selbstfahrende Kfz auszuschalten oder ein Fahrmanöver einzuleiten habe.

Parallel will das Ressort in Paragraf 18 Straßenverkehrsgesetz Haftungslücken schließen. Prinzipiell verbleibe es im Schadensfall bei der verschuldensunabhängigen Haftung des Halters, erläutert es dazu. "Unberührt bleiben zudem die Produkt- und die Produzentenhaftung des Herstellers", der künftig "aber auch eine besondere Bedeutung" zukomme.

Die Figur des Betriebsführers soll dem Entwurf zufolge nun gerade nicht dazu dienen, "den nicht mehr vorhandenen Fahrzeugführer im haftungsrechtlichen Sinne gänzlich zu ersetzen". Sie werde letzterem aber ausnahmsweise dann haftungsrechtlich gleichgestellt werden, wenn sie vorgeschlagene Manöver freigeben oder das Kfz außer Gefecht setzen müsse. In diesen Fällen beeinflusse der in diesem Bereich Zuständige den Fahrbetrieb, weshalb er dafür auch verantwortlich sei.

Die Idee sei an sich nicht schlecht, werde "allerdings nicht ganz stringent umgesetzt", kritisiert der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme. So bleibe etwa unklar, inwieweit der Betriebsführer anderweitige Aktivitäten vornehmen darf. Zumal bleibe fraglich, ob die menschliche Reaktionszeit weniger riskant sei, "als eine rein computergestützte Entscheidung".

Dies war schon ein Streitpunkt bei den vom Bundestag 2017 beschlossenen Haftungsregeln für den Einsatz von hoch- oder vollautomatisierten Systemen. Demnach muss der Fahrzeugführer hier "mit ausreichender Zeitreserve" etwa durch einen akustischen Warnhinweis aufgefordert werden, das Steuer wieder zu übernehmen.

Als Roboterauto definiert das Ministerium in dem neuen Anlauf ein Kfz, das die Fahraufgabe "fahrzeugführerlos in einem festgelegten Betriebsbereich erfüllen kann" und über eine dafür geeignete technische Ausrüstung verfügt. Diese müsse "ihre Systemgrenzen" erkennen und bei deren Erreichen oder einer technischen Störung "das Fahrzeug selbständig in einen risikominimalen Zustand versetzen" können, der "größtmögliche Straßenverkehrssicherheit bedeutet". Sollte die Technik eine Fahraufgabe nicht eigenständig zu bewältigen vermögen, müsse sie zumindest fähig sein, dem Betriebsführer ein alternatives Manöver vorzuschlagen.

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