Gewerkschaft springt ARD und ZDF im Online-Streit bei

Der stellvertretende Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die öffentlich-rechtlichen Anstalten gegen die Kritik von Privaten und Verlagen verteidigt.

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Im Streit um die expansiven Online-Pläne der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di der zuletzt von Verlegerseite geäußerten Kritik widersprochen. Die Multimediapläne von ARD und ZDF seien "längst überfällige Maßnahmen", lässt die Gewerkschaft in einer Mitteilung verbreiten. "Programmbegleitende Angebote vor allem im und über das Internet stehen nicht im Gegensatz zur Einigung mit der EU-Kommission", meint der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Sie stünden im Einklang mit den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages. "Nur wenn es gravierende Verstöße geben sollte, ist es Aufgabe der Aufsichtsgremien, dagegen vorzugehen", sagte Werneke.

Damit wies Werneke die zuletzt sowohl von Vertretern des Privatfunks als auch den Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern erhobenen Vorwürfe gegen die öffentlich-rechtlichen Sender zurück. Insbesondere den Verlegern hielt der ver.di-Vize Kurzsichtigkeit vor: "Gerade Qualitätsverlage müssen erkennen, dass starker Wettbewerb um publizistische Qualität der Allgemeinheit und auch den Printmedien zugute kommt." Den privatwirtschaftlichen Sendern und den Verlagen stünden schließlich auch Online-Märkte zur Verfügung, auf denen sich öffentlich-rechtliche Anstalten nicht bewegen würden.

Die Öffentlich-Rechtlichen hatten Mitte Juni ihre Digitalstrategie vorgestellt und wollen ihre Präsenz im Internet weiter verstärken. Das sorgte für scharfe Kritik aus Wirtschaft und Politik. Wettbewerber sehen durch gebührenfinanzierte Angebote nicht nur das wirtschaftliche Gleichgewicht im Netz gefährdet, sondern gleich die ganze freie Presse. Sie fordern, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten auch im Netz auf ihren Auftrag konzentrieren und lediglich "programmbegleitend" aktiv werden. Das sieht im Prinzip auch die EU-Kommission so, die auf ein formelles Beihilfeverfahren wegen der öffentlich-rechtlichen Netzaktivitäten zwar verzichtet hatte, den Deutschen aber für die nächste Fassung des Rundfunkstaatsvertrages einige Auflagen mit auf den Weg gegeben hatte.

Weniger diplomatisch gingen die Kritiker hierzulande vor. Der Verband der privaten Rundfunk- und Telemedien (VPRT) sprach gar von einem "Affront" und diagnostizierte einen totalen Realitätsverlust bei den Anstalten. Auch die Verlage wollen den Online-Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen klare Grenzen gesetzt sehen und fürchten einen Verlust an Meinungsvielfalt im Netz. Dabei können sie politisch zumindest auf Unterstützung durch die Liberalen hoffen, die vor einem "wettbewerbsverzerrenden öffentlich-rechtlichen Multimediakonzern" warnten. Auch die Union ist skeptisch und äußerte Besorgnis vor einer Schieflage des Marktes, der zum Beispiel mit einem Online-Werbeverbot für ARD und ZDF begegnet werden könnte.

Zur Diskussion über die Online-Strategie der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten siehe auch:

(vbr)