Gigabit-Netze: EU-Kommission genehmigt milliardenschwere Staatsförderung

Die hiesigen Beihilfen für den Ausbau schneller Breitbandnetze in "grauen Flecken" können um 26 Milliarden auf 38 Milliarden Euro bis 2028 aufgestockt werden.

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GroĂźe Rollen mit orangefarbenem Glasfaserkabel zur Verlegung im Boden an einer Baustelle in Beber, Niedersachsen.

Kabeltrommeln fĂĽr Glasfaser in einem Neubaugebiet.

(Bild: juerginho/Shutterstock.com)

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Die EU-Kommission hat am Dienstag die Neuausrichtung der deutschen Beihilferegelung zur Förderung von Gigabit-Netzen freigegeben. Die staatliche Förderung hatte Brüssel ursprünglich im Herbst 2020 genehmigt. Sie sollte Ende 2025 auslaufen, wird nun aber bis Ende 2028 verlängert. Die Finanzmittel können zugleich um 26 Milliarden auf insgesamt 38 Milliarden Euro erhöht werden. Die Aufstockung soll zu gleichen Teilen vom Bund sowie den Länder und Kommunen mit je 13 Milliarden Euro finanziert werden.

Bei der 2020 noch vom damaligen Infrastrukturminister Andreas Scheuer (CSU) lancierten Fortentwicklung des Bundesförderprogramms Breitband geht es vor allem um das Schließen von "grauen Flecken". Das sind im Gegensatz zu "weißen Flecken" ohne jegliche Internetanbindung Gebiete, in denen es bereits eine – vergleichsweise langsame – Breitbandversorgung gibt. Die soll aufgerüstet werden mit gigabitfähigen Anschlüssen: Bis 2030 hat die Bundesregierung – im Gleichklang mit der EU – Gigabit für alle Haushalte und Unternehmen versprochen. Mit dem Förderprogramm sollen Endnutzern Datenübertragungsraten von mindestens 1 GBit/s im Download- und Upload – also symmetrisch – zur Verfügung gestellt werden.

Auf der Basis der überarbeiten Vorgaben können Bund und Länder nun Beihilfen für Gebiete gewähren, in denen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: So darf dort bislang nur ein Netz vorhanden sein, das Datenraten zwischen 100 und 300 MBit/s im Download und 150 MBit/s im Upload zur Verfügung stellt. Die bestehende Breitbandinfrastruktur darf zudem nicht durch geringfügige Investitionen aufgerüstet werden können, um Geschwindigkeiten von mindestens 1 GBit/s im Download und 150 MBit/s im Upload bereitzustellen. Ferner darf innerhalb desselben Zeithorizonts keine Investition in ein Netz durch einen privaten Betreiber mit Datenraten von mindestens 1 GBit/s im Download und 150 MBit/s im Upload geplant sein. Die zunächst bei 100 MBit/s liegende "Aufgreifschwelle" für staatliche Ausbauhilfen sollte eigentlich Anfang 2023 ersatzlos entfallen.

Mit der Neuauflage wird Infrastruktur wie Leerrohre, Kabelverzweiger, Knotenpunkte oder unbeschaltete Glasfaserleitungen sowie aktive Ausrüstung für Gigabit-Netze finanziert. Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen gewährt und decken bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager erhofft sich davon eine zumindest verdreifachte Bandbreite und eine "wesentliche Verbesserung der Verfügbarkeit von Gigabit-Breitbandnetzen in unterversorgten Gebieten". Branchenverbände wie der VATM und der Breko beäugen die staatlichen Geldspritzen dagegen sehr skeptisch. Ihnen zufolge laufen Glasfaser-Ausbauprojekte in Deutschland ohne Steuergelder schneller, effizienter und marktorientierter als die von Natur aus langwierigen und mit vielen bürokratischen Herausforderungen verbundenen geförderten Pendants.

(vbr)