Glasfaser für alle: Bundesregierung beschließt Gigabitstrategie
Mit seiner Gigabit-Strategie nimmt der Bund den Gesundheits- und Umweltschutz beim Mobilfunk stärker in den Blick. Die Wirtschaft vermisst den echten Drive.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch ihre Gigabitstrategie für den Glasfaserausbau vorgestellt. Ihr übergeordnetes Ziel ist damit bis 2030 "die flächendeckende energie- und ressourceneffiziente Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus" (FTTH). Parallel soll der "neueste Mobilfunkstandard" 5G überall dort verfügbar sein, "wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind – auch in ländlichen Gebieten".
Gegenüber dem früheren Entwurf aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) betont die Regierung, dass der flächendeckende Ausbau mit Glasfaserinfrastrukturen "unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Umwelt und Natur" deutlich schneller werden muss. Ein besonderes Augenmerk will sie zudem darauf legen, dass den Verbrauchern "die vertraglich zugesicherten Bandbreiten auch tatsächlich zur Verfügung stehen".
100 Maßnahmen
Mit der Gigabitstrategie kündigt der Bund insgesamt knapp 100 Maßnahmen an. Dabei soll die Bundesnetzagentur stärker in den Ausbauprozess integriert und die Zusammenarbeit mit der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) optimiert werden.
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Für den Ausbau hält die Bundesregierung in den kommenden Jahren "Investitionen in erheblicher Höhe" für nötig. Die Telekommunikationsbranche wolle allein 50 Milliarden Euro in Glasfaser investieren. Das müsse "auch künftig Vorrang vor staatlicher Förderung haben", die nur dort eingesetzt werden solle, "wo es auf absehbare Zeit keinen privaten Ausbau gibt".
Um die passenden Rahmenbedingungen zu liefern, will die Regierung vor allem Genehmigungsverfahren beschleunigen, alternative Verlegeverfahren wie Trenching und oberirdische Leitungen stärken sowie "mehr Transparenz schaffen über mitnutzbare Infrastrukturen durch ein Gigabit-Grundbuch". Ihr ist dabei bewusst: "Dafür brauchen wir ein starkes Engagement der Länder." Denn das entscheidende Baurecht ist weitgehend Ländersache.
Problem Baurecht
Im Gegensatz zur BMDV-Vorlage drückt sich die Bundesregierung beim Baurecht nun vorsichtiger aus. Eine vorübergehende "bundesweit einheitliche Freistellung" von der Baugenehmigungspflicht für Mobilfunkmasten sei zu "begrüßen". Ursprünglich sollte drei Monate nach Einreichen des Bauantrages für das Errichten von Mobilfunkanlagen zudem eine "Genehmigungsfiktion" greifen. Davon ist jetzt keine Rede mehr.
Um neue Verlegetechniken in die Fläche bringen, will die Regierung die Akzeptanz bei Kommunen und Unternehmen der Baubranche erhöhen und Unsicherheiten abbauen. Die Normung und Standardisierung in diesem Bereich soll beflügelt werden. Weiter geplant ist ein Pilotprojekt zur Mitnutzung oberirdischer Leitungen der Deutschen Telekom durch Wettbewerber, um Glasfaser über eine Strecke von rund hunderttausend Kilometer schneller an mehr potenzielle Abnehmer zu bringen.
Offene Haftungsfragen für Gemeinden wie möglicherweise auftretende Risse in der Fahrbahn bei Trenching könnten durch einen Fonds für Bürgschaften umschifft werden, hatte Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) zunächst angekündigt. Diese Passage findet sich im Regierungspapier nicht mehr. Geprüft werden sollen nun andere Wege, wie sich Kommunen gegen Folgekosten etwa aufgrund eines erhöhten Erhaltungsaufwandes für Straßen absichern könnten. Oft sei aber schon die Inanspruchnahme der ausbauenden Firma möglich.
Damit die Glasfaserförderung genau dort zum Einsatz kommt, wo die Wirtschaft nicht investiert, hat die Regierung eine Potenzialanalyse in Auftrag gegeben. Diese soll den Ländern bis Ende 2022 konkrete Ergebnisse liefern, wo gegebenenfalls Förderbedarf besteht. Da Anfang 2023 die EU-Beschränkungen für förderfähige Gebiete wegfallen, soll ein von der Bundesnetzagentur eingerichtetes Gigabitforum "Standards für den Ausbau" aufstellen. Dabei würden auch Gebiete mit TV-Kabelnetzen einbezogen, die nicht gigabitfähig aufgerüstet wurden.
Gefahr Mobilfunk?
Beim Ausbau des Mobilfunknetzes legt die Bundesregierung verstärkt Wert auf den Gesundheitsschutz. Dabei geht es ihr vor allem darum, die gesellschaftliche Akzeptanz sowie die Absicherung der Bevölkerung mit Blick auf elektromagnetische Felder zu gewährleisten. Die bestehenden Grenzwerte sollen aufrechterhalten, Kleinzellen innerhalb von Gebäuden adäquat in das Schutzsystem einbezogen werden. Eine Zusage lautet, die Grundlagenforschung zu stärken.
Im offenen Mobilfunkstandard Open RAN sieht die Regierung eine Option, um "Europas digitale Souveränität über Jahrzehnte zu sichern". Die Einsatzmöglichkeiten dieser Technik in der Fläche sollen EU-weit vorangetrieben werden.
10 statt 1 Gigabit
In der Wirtschaft wird die Strategie eher zurückhaltend aufgenommen. "Perspektivisch brauchen wir nicht 1-Gigabit-Netze", betonte Klaus Landefeld vom eco-Verband. Sie müssten vielmehr auf 10-Gigabit ausgelegt werden, "damit unsere Version der Gigabitgesellschaft dann auch wettbewerbsfähig ist". Zentrale Herausforderung bleibe es, die notwendigen Leerrohrtrassen für Glasfaser "zügig und zu wirtschaftlich tragbaren Konditionen in die Erde zu bekommen" – ohne in langwierigen Diskussionen mit den Kommunen zu stranden.
Die Branchenverbände Breko und VATM monieren, dass die Maßnahmen trotz einiger positiver Ansätze insgesamt nicht ausreichten, "um die sehr ambitionierten Ausbauziele der Bundesregierung zu erreichen". Dem Digitalministerium sei es nicht gelungen, ein Förderkonzept zu entwickeln, "das eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbau sinnvoll miteinander verzahnt". So gebe es keine verbindliche Priorisierung der staatlichen Hilfe auf Gebiete ohne privates Ausbaupotenzial. Ähnlich äußerte sich der Breitbandverband Anga.
Achim Berg, Präsident des Digitalverbands Bitkom, plädierte für einen echten "Ausbau- und Beschleunigungspakt von Bund, Ländern und Kommunen für Gigabitnetze". Die Chance, eine dafür hilfreiche Liegenschaftsdatenbank mit dem Gigabit-Grundbuch aufzubauen, werde erst Ende 2023 und so "viel zu spät genutzt". Ferner komme mit neuen Informationsabfragen ein "erheblicher bürokratischer Zusatzaufwand auf die Unternehmen zu". Insgesamt drohe weiter die Gefahr, "dass der privatwirtschaftliche Ausbau abgewürgt wird".
(vbr)