Googles Werbekartell: Das behaupten die klagenden US-Staaten

Seite 4: Mangel an Transparenz

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Kleine Werbekunden lasse Google im Dunkeln darüber, welcher Teil ihrer Rechnung bei Google hängenbleibt und wieviel beim Betreiber der Webseite oder App landet. Laut Klage streife Google etwa 30 Prozent ein, in manchen Fällen sogar 42 Prozent.

Der Mangel an Transparenz reduziere den Wettbewerb, weil mögliche Wettbewerber nicht sehen, wieviel Geld an bestimmten Punkten der Reklamekette zu verdienen wäre und daher gar nicht erst in diesen Teilmarkt ansteigen. Die Klage beruft sich auf interne Dokumente Googles, die das als bewusste Strategie belegen sollen. Außerdem könne sich Google durch Arbitrage weitere Einnahmen erschließen.

Über 90 Prozent großer US-Herausgeber nutzen laut Klage Google Ad Manager; auch bei den Börsen, über die die Werbeplätze in Sekundenbruchteilen versteigert werden, habe Google praktisch ein Monopol, gleiches gelte für die Anzeigen-Netzwerke (Google Display Network), sowie jene Software, die Werbetreibende zum Kauf der Werbeflächen einsetzen (Google Ads und DV360).

Das reiche Google aber nicht: Langfristig wolle der Konzern laut sichergestellter Dokumente die Inhalte aller Herausgeber selbst kontrollieren und zu Geld machen. Ziel sei ein geschlossenes System zum besonderen Vorteil Googles, unter Ausschaltung von Wettbewerb und mit zunehmend höheren Gebühren.

2015 kaufe Facebook WhatsApp zu einem Preis von mehr als 50 US-Dollar pro WhatsApp-User.

(Bild: dpa, Patrick Pleul)

Auf dem Weg dorthin bemühe Google gerne auch den Datenschutz, sofern es Google dienlich sei, um Konkurrenz zu behindern. So verschlüssle Google zwar jene Identifikationsnummern, die Webseiten ihren Usern zuordnen, so dass Dritte sie nicht nutzen können – selbst verwerte Google diese Information aber sehr wohl. Gemeinsam mit Apple, Amazon, Facebook und Microsoft wehre sich Google gegen Datenschutzgesetze.

Und über eine exklusive Vereinbarung mit Facebook habe sich Google bereits 2015 "exklusiv Zugriff auf alle verschlüsselten WhatsApp-Nachrichten, Fotos, Videos und Tondateien" gesichert. Was damit genau gemeint ist, bleibt unklar, wobei in dem Abschnitt der öffentlichen Klagekopie viel geschwärzt ist. Tatsächlich können WhatsApp-User seit 2018 kostenlos ein Whatsapp-Backup auf Google Drive schieben – dort sind die Daten dann allerdings unverschlüsselt gespeichert, so dass Google Einsicht nehmen könnte.

Die Klage heißt Texas et al v. Google und ist an der Kartellabteilung des US-Bundesbezirksgerichts für Osttexas unter dem Az. 4:20-cv-00957 anhängig. Das Verfahren läuft unabhängig von einer Klage der US-Regierung gegen Googles Marktmacht im Suchmaschinenmarkt.

(ds)