Gründungsstipendium: Neue Spiele-Studios können 2750 Euro pro Monat bekommen
Mit einem Gründungsstipendium will die Bundesregierung junge Spieleentwickler unterstützen. Über 18 Monate bekommen erfolgreiche Bewerber 50.000 Euro.
Mit einem Stipendium namens "Press Start" will die Bundesregierung jungen Spielentwicklerstudios unter die Arme greifen. Erfolgreiche Bewerber auf das Stipendium sollen 18 Monate lang 2750 Euro pro Monat bekommen. Insgesamt wird den Studios oder Solo-Devs also eine Summe von 50.000 Euro ausgezahlt.
Dafür stehen zunächst 8 Millionen Euro zur Verfügung. Sie werden aus den 33 Millionen Euro entnommen, die der Bundeshaushalt 2024 der Beauftragten für Kultur und Medien Claudia Roth für die Förderung des Spielstandorts Deutschland zugewiesen hat.
Zusätzlich zu den finanziellen Aufwendungen können sich Stipendiaten auf Unterstützung in Form von Workshops und Coaching sowie Möglichkeiten zur Vernetzung freuen. Wer teilnehmen möchte, muss sich zwischen dem 28. Oktober und dem 17. November bewerben. Nähere Informationen sollen bald auf einer Webseite des Projekts "Press Start" zur Verfügung stehen. Organisiert wird das Stipendium vom Branchenverband game.
Teilnahme für Gründer mit deutschem Wohnsitz
Zu den Voraussetzungen für die Teilnahme gehört ein Wohnsitz in Deutschland. Bewerber müssen zudem in den vergangenen 18 Monaten ein Unternehmen gegründet haben oder eine Gründung innerhalb der kommenden 12 Monate anstreben. Studentische Bewerber müssen kurz vor ihrem Studienabschluss stehen. Beim Bewerbungsschreiben soll zudem ein Spielkonzept oder ein Prototyp mit eingereicht werden.
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"Mit dem neuen Gründungsstipendium unterstützen wir die Games-Branche an ihren kreativen und kulturellen Wurzeln: den Spielideen und Gründungsvorhaben des Nachwuchses", schreibt die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien Claudia Roth in einer Mitteilung. "Damit unterstützen wir die Weiterentwicklung der innovativen und vielfältigen Spielentwicklungslandschaft und stärken so den Games-Standort Deutschland nachhaltig."
(dahe)