GrĂĽne Justizminister: Freiwilligen Einsatz der Corona-App gesetzlich verankern

Die grünen Justizminister von vier Bundesländern wollen mit einem Gesetz verhindern, dass jemand Nachteile erfährt, der eine Tracing-App nicht nutzen will.

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GrĂĽne Justizminister: Freiwilligen Einsatz der Corona-App gesetzlich verankern

(Bild: EU-Kommission/Xavier Lejeune)

Update
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Die vier Justizminister und -senatoren der GrĂĽnen sind dafĂĽr, die von der Bundesregierung initiierte Corona-Warn-App gesetzlich zu regeln. Es mĂĽsse festgeschrieben werden, dass die App zum Nachverfolgen von Coronavirus-Infektionen "lediglich auf freiwilliger Basis eingesetzt" wird.

Die sächsische Ministerin Katja Meier habe dazu mit ihren Amtskollegen Dirk Adams (Thüringen), Dirk Behrendt (Berlin) und Till Steffen (Hamburg) einen Gesetzentwurf erstellen lassen, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Niemand solle benachteiligt werden, "weil er oder sie keine Anwendung auf einem Mobilgerät installiert, die dazu dient, Kontakte mit anderen Personen zu identifizieren". Zuvor hatte der EU-Abgeordnete Axel Voss (CDU) vorgeschlagen, Nutzer einer Kontakt-Tracing-App schneller wieder ins Freibad oder Restaurant zu lassen.

Niemand solle vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden dürfen, was zudem die Akzeptanz der App schmälern würde, erklärte Meier der Zeitung. Auch sollten "Massengeschäfte" wie Taxifahrten oder Kinobesuche, für die kein schriftlicher Vertrag nötig ist, auch ohne Corona-Warn-App frei getätigt werden können.

Die Grünen wollen auch verbieten, Arbeitnehmer zu benachteiligen, die Warn-App nicht installieren wollen. Gerade Firmen könnten ihre Mitarbeiter drängen oder verpflichten, die App herunterzuladen und ihr Mobiltelefon immer mitzuführen, befürchten sie. Bei einem Verstoß gegen das Gebot der Freiwilligkeit sollen Betroffene neben Unterlassung auch Schadenersatz verlangen können.

Der Ruf nach einem Gesetz, um Aspekte wie Freiwilligkeit und Zweckbindung der Mobilanwendung zu garantieren, wird damit lauter. Die Bundesregierung hält einen solchen Schritt nicht für nötig. Die vier grünen Justizminister können allerdings allenfalls über den Bundesrat Druck machen, da letztlich der Bundestag tätig werden müsste. Die Länder selbst sind in diesem Bereich nicht befugt, eigene Gesetze zu verabschieden.

Update 3.6.20, 18.21 Uhr: Ein Sprecher des sächsischen Justizministeriums erklärte gegenüber heise online, dass der eigentliche Gesetzentwurf sowie das weitere Vorgehen zwischen den Beteiligten noch abgestimmt werde. In einem Positionspapier unterstreichen die vier Landesjustizverwaltungen die bereits beschriebenen Kernpunkte zur "Freiwilligkeit von Tracing-Apps im Zivil- und Arbeitsrecht". Zusätzlich fordern sie: "Abweichende Vereinbarungen, zum Beispiel durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, dürfen nicht zulässig sein."

(anw)