Tracing-App: Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für ein Gesetz
Die Bundesregierung plant kein spezielles Gesetz zur Einführung der Corona-Tracing-App. Grüne und Linke wollen Missbrauch per Gesetz ausschließen.
Die Bundesregierung will die Einführung der geplanten Corona-Warn-App des Bundes nicht durch ein spezielles Gesetz begleiten. Das geht aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor, über die der Spiegel am Freitag berichtete.
Sie erachte ein solches Gesetz für "nicht notwendig", heißt es in der Antwort der Bundesregierung. "Da es sich um eine freiwillige App handelt, die Menschen warnen kann und so dabei hilft, dass sich Bürgerinnen und Bürger frühzeitig testen lassen, wird in Grundrechte gerade nicht eingegriffen." Ohne einen solchen Eingriff bedürfe es auch keiner gesetzlichen Regelung. Das Robert Koch-Institut müsse als Herausgeber der Tracing-App "selbstverständlich (...) geltendes Recht einhalten".
Zweckentfremdung ausschließen
Der Verzicht auf ein spezielles App-Gesetz stieß bei den Grünen und Linken auf Kritik. Ein solches Gesetz solle den Missbrauch der App ausschließen, ihren Einsatz befristen und so ihre Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, in der aktuellen Ausgabe des Spiegel. Die Antwort der Bundesregierung überzeuge ihn "überhaupt nicht", sagte von Notz. Es gehe nun darum, "massiv verloren gegangenes Vertrauen" wiederherzustellen.
Anke Domscheid-Berg, Netzexpertin der Linksfraktion, sagte, sie halte es "für ein Unding, dass die Regierung bei solch einem zentralen Projekt das Parlament außen vor lassen will". Jede Zweckentfremdung durch staatliche Stellen oder Dritte müsse gesetzlich ausgeschlossen werden, sagte sie dem Spiegel. Der Einsatz der App müsse für die Dauer der Pandemie hart befristet werden.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
(bme)