Tracing-App: Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit fĂĽr ein Gesetz

Die Bundesregierung plant kein spezielles Gesetz zur EinfĂĽhrung der Corona-Tracing-App. GrĂĽne und Linke wollen Missbrauch per Gesetz ausschlieĂźen.

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Tracing-App: Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit fĂĽr ein Gesetz

(Bild: Alexander Kirch / Shutterstock.com)

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Von
  • dpa

Die Bundesregierung will die EinfĂĽhrung der geplanten Corona-Warn-App des Bundes nicht durch ein spezielles Gesetz begleiten. Das geht aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der GrĂĽnen hervor, ĂĽber die der Spiegel am Freitag berichtete.

Sie erachte ein solches Gesetz für "nicht notwendig", heißt es in der Antwort der Bundesregierung. "Da es sich um eine freiwillige App handelt, die Menschen warnen kann und so dabei hilft, dass sich Bürgerinnen und Bürger frühzeitig testen lassen, wird in Grundrechte gerade nicht eingegriffen." Ohne einen solchen Eingriff bedürfe es auch keiner gesetzlichen Regelung. Das Robert Koch-Institut müsse als Herausgeber der Tracing-App "selbstverständlich (...) geltendes Recht einhalten".

Der Verzicht auf ein spezielles App-Gesetz stieß bei den Grünen und Linken auf Kritik. Ein solches Gesetz solle den Missbrauch der App ausschließen, ihren Einsatz befristen und so ihre Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, in der aktuellen Ausgabe des Spiegel. Die Antwort der Bundesregierung überzeuge ihn "überhaupt nicht", sagte von Notz. Es gehe nun darum, "massiv verloren gegangenes Vertrauen" wiederherzustellen.

Anke Domscheid-Berg, Netzexpertin der Linksfraktion, sagte, sie halte es "fĂĽr ein Unding, dass die Regierung bei solch einem zentralen Projekt das Parlament auĂźen vor lassen will". Jede Zweckentfremdung durch staatliche Stellen oder Dritte mĂĽsse gesetzlich ausgeschlossen werden, sagte sie dem Spiegel. Der Einsatz der App mĂĽsse fĂĽr die Dauer der Pandemie hart befristet werden.

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(bme)