Gutachten: Frequenz-Auktion kein Nachteil für E-Plus und O2

Das Ergebnis einer Studie zu den Auswirkungen der Frequenz-Auktion auf den Wettbewerb fällt für die Regulierungsbehörde wunschgemäß aus: Alles in Ordnung, keine Wettbewerbsverzerrung in Deutschland.

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Die Bundesnetzagentur hat am Freitag in Bonn ein Gutachten (PDF-Datei) zu den wirtschaftlichen Folgen der Frequenzverteilung auf dem deutschen Mobilfunkmarkt vorgestellt. Mit der vom Institut für Telekommunikation der TU Wien und der Juconomy Consulting AG verfassten Expertise sollen die Bedenken zerstreut werden, die sowohl die EU-Kommission als auch einige Marktteilnehmer gegen die Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen im vergangenen Jahr vorgebracht hatten. Das Ergebnis der Studie fällt für die Regulierungsbehörde wunschgemäß aus: Keine Wettbewerbsverzerrung durch die Frequenzverteilung in Deutschland.

In dem Gutachten sehen die Autoren "keine Indikationen für Wettbewerbsverzerrungen durch die Frequenzausstattung bei Flexibilisierung des 900 MHz Bandes". Die Gesamtkosten der Netzbetreiber seien "bei Verwendung von Spektrum im 1800 MHz Band nahezu identisch mit den Gesamtkosten im 800 MHz Band". Trotz unterschiedlicher Frequenzausstattung seien die Netzbetreiber in der Lage, "unterschiedliche Positionen am Markt einzunehmen und den Markt mit unterschiedlichen Strategien nachhaltig erfolgreich zu bedienen". Folgt man dem Gutachten, ist also alles in Ordnung auf dem deutschen Mobilfunkmarkt.

Zumindest E-Plus mag das nicht ganz glauben. Der Düsseldorfer Anbieter zieht eigene Gutachten aus der Schublade, die eine Neuordnung der Frequenzverteilung für erforderlich halten. "Da steht jetzt Aussage gegen Aussage", meint E-Plus Chef Thorsten Dirks und verweist auf die "herrschende Meinung, dass eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt". Bei E-Plus wundert man sich über die "Mindermeinung aus Wien" und fürchtet "ein schlechtes Signal für den deutschen Verbraucher und für die Entwicklung der Breitbandinfrastruktur."

Bei der Bundesnetzagentur wird es am 4. April noch eine öffentliche Anhörung geben, bei der E-Plus und die anderen Beteiligten zu dem Gutachten Stellung nehmen können. Auch vor Gericht bleibt die Frequenzvergabe ein Thema: E-Plus hatte gegen das Vergabeverfahren geklagt, war damit aber in erster Instanz abgeblitzt. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren in dieser Woche an das Verwaltungsgericht Köln zurückgegeben. Die Richter müssen sich nun erneut unter anderem mit der Frage befassen, ob eine Auktion das richtige Verfahren zur Vergabe des begehrten Spektrums war.

Die Bundesnetzagentur hatte im vergangenen Jahr unter anderem freigeräumte Frequenzen im ehemals zur Fernsehausstrahlung genutzten 900-MHz-Band versteigert – die sogenannte Digitale Dividende. Die E-Netz-Betreiber E-Plus und Telefonica O2 hatten dagegen gefordert, die Vergabe der Digitalen Dividende zu nutzen, um das gewachsene Ungleichgewicht bei der Frequenzausstattung der Netzbetreiber auszugleichen. Telekom und Vodafone haben seit der Frühzeit des Mobilfunks mehr Spektrum im begehrten Frequenzbereich unter 1 GHz, während E-Plus und O2 vorwiegend bei 1,8 GHz senden. Die E-Netz-Betreiber argumentieren, dass sie dadurch unter anderem wegen höherer Ausbaukosten Nachteile erleiden.

Das hatte 2009 auch die EU-Kommission so gesehen. Die damals für Telekommunikation zuständige Kommissarin Viviane Reding hatte eine "eindeutige Diskrepanz" zu Lasten der kleineren Anbieter E-Plus und O2 moniert und mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik gedroht. Reding hatte die Bundesnetzagentur aufgefordert, Chancengleichheit herzustellen und die Marktführer T-Mobile und Vodafone anzuweisen, einen Teil der Frequenzen aus dem 900-MHz-Spektrum an die kleineren Wettbewerber abzugeben. Passiert ist das nicht, die Versteigerung wurde wie geplant durchgeführt. Als Teil des Kompromisses mit Brüssel hatte die Bonner Behörde versprochen, die Auswirkungen der Frequenzvergabe nach der Auktion untersuchen zu lassen. (vbr)