HP muss Verkaufszahlen von CD-Brennern nennen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Berufung von Hewlett-Packard im Streit um Urherberrechtsabgaben auf CD-Recorder abgewiesen.

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung Hewlett-Packards Berufung im Streit um Urherberrechtsabgaben auf CD-Recorder abgewiesen. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte, in der unter anderem die Gema und VG-Wort vertreten sind, hat damit ihre Forderung durchgesetzt, von HP die genauen Stückzahlen aller in Deutschland verkauften Brenner zu erhalten. Das Landgericht Stuttgart hatte dies schon am 21. Juni entschieden, nun ist der Einspruch von HP aus prozessualen Gründen abgewiesen worden. Der Aufwand, die Auskunft über Verkaufszahlen zu erteilen, bewege sich unter dem für Berufungen notwendigen Maß von 1500 Mark, erklärte der Pressesprecher des OLG Stuttgart, Martin Würthmann, im Gespräch mit heise online.

Auslöser des Verfahrens war eine so genannte Stufenklage, mit der die Zentralstelle eine Urheberrechtsabgabe auf alle CD-Recorder durchsetzen möchte. Dazu hatte sie im ersten Schritt rückwirkend bis 1. Februar 1998 die genauen Verkaufszahlen der Hersteller wissen wollen, um entsprechende Zahlungsaufforderungen zu erstellen. Die nächste gerichtliche Stufe soll dann die Durchsetzung der finanziellen Forderungen sein.

Die jetzige Entscheidung für die Auskunftspflicht bedeutet also keine grundsätzliche Anerkennung der Abgaben, jedoch mussten die Richter für diese Feststellung tendenziell von einer berechtigten Forderung ausgehen, so die Einschätzung von Würthmann.

Hewlett-Packard betont hingegen in einer Pressemitteilung, dass in der Sache selbst keine endgültige Entscheidung gefallen ist. Sollte das Landgericht Stuttgart im weiteren Verlauf des Verfahrens HP dazu verurteilen, Urheberrechtsabgaben auf CD-Brenner zu entrichten, so habe das Unternehmen weiterhin alle Möglichkeiten, dieses Endurteil im Wege der Berufung durch das OLG Stuttgart überprüfen zu lassen. HP hält Urheberrechtsabgaben für unangebracht, so Hans-Jochen Lückefett, Mitglied der Geschäftsführung bei HP: "Das Internet hat nur dann eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage, wenn die angebotenen Dienstleistungen vergütet werden. Nahezu täglich hören wir von Online-Medien, Verlagen und Plattenlabels, die ihr bisher kostenloses Angebot nur noch gegen Bezahlung und mit Kopierschutz zur Verfügung stellen. Damit werden pauschale Urheberrechtsabgaben überflüssig." (jes)