Heimliche Überwachung: Bürgerrechtler gegen Werbung für Cyberstalking-Apps

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte beschwert sich bei der Bundesnetzagentur und der EU-Kommission über Google wegen Werbung für Stalkerware.

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(Bild: PixieMe/Shutterstock.com)

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Bürgerrechtler machen gegen Apps mobil, die Cyberstalking ermöglichen. Dabei gehen sie aber nicht direkt gegen Betreiber und Anbieter vor, sondern gegen Google. Der Vorwurf: Der Suchmaschinen-Riese fördere mit dem Ausspielen von Anzeigen für sogenannte Stalkerware letztlich Gewalt gegen Frauen. Dabei sei Google nach dem Digital Services Act (DSA) verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen.

Zusammen mit dem "Team gegen digitale Gewalt" hat die GFF am Montag bei der EU-Kommission und der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen Google eingereicht. Bei Suchen nach Überwachungsmitteln spiele der US-Konzern Anzeigen für Cyberstalking-Apps aus, kritisieren die Organisationen. Google verdiene damit viel Geld und trage "zu dem klar erkennbaren Aufwärtstrend bei der Verwendung und dem Angebot solcher Apps bei".

Stalkerware ermöglicht es Nutzern, etwa Nachrichten mitzulesen, Telefonate abzuhören und die Kamera unbemerkt ein- und auszuschalten. Solche Apps protokollieren unter anderem besuchte Webseiten, SMS, E-Mails und Kalendereinträge. Zielpersonen lassen sich oft auch per GPS orten. So Personen umfassend heimlich überwacht werden, wovon laut den Beschwerdeführern vor allem Frauen betroffen sind.

Hersteller vermarkteten einschlägige Apps oft als Programme, die auch dem Kinderschutz dienen, betonen die Beschwerdeführer. Letztere hätten aber ganz andere Funktionen und seien auf dem Gerät sichtbar. Um die Datensicherheit ist es bei Stalkerware häufig nicht gut bestellt. So enttarnte jüngst ein Leck rund um mSpy Millionen Kunden, die Dritte damit beschatteten.

Mit dem DSA sind sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen verpflichtet, systemische Online-Risiken zu reduzieren. Die Beschwerdeführer fordern die Kommission nun auf, ein Verfahren gegen Google zu eröffnen. Sie wollen so die Bewerbung von Stalking-Apps über die Suchmaschine verhindern und die Auffindbarkeit und Nutzung solcher Programme durch Nachsteller signifikant verringern.

Die Kommission hatte 2022 vorgeschlagen, Cyberstalking und -mobbing, die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern und das Aufstacheln zu Hass oder Gewalt im Internet EU-weit unter Strafe zu stellen. Das Vorhaben ist aber noch nicht weit gekommen. Hierzulande drohen in besonders schweren Stalking-Fällen, zu denen auch der Einsatz von Apps zählt, bis zu fünf Jahren Haft.

(vbr)