Immersion kann im Patentstreit mit Sony punkten

Immersion hatte Klage gegen Microsoft und Sony eingereicht, weil die Unternehmen gegen Patente für die Haptic-Vibrationstechnik bei Spielecontrollern verstoßen haben sollen; mit Microsoft hatte man sich bereits geeinigt.

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Von
  • Jürgen Kuri

In seiner Klage wegen Patentverletzung gegen Sony macht der US-Entwickler Immersion vor Gericht Boden gut: Das Gericht, bei dem Klage wegen der Verletzung von Patenten über die von Immersion entwickelte Haptic-Vibrationstechnik bei Spielecontrollern eingereicht wurde, entschied vorläufig, dass Immersion mit seinen Vorwürfen gegen Sony Recht hat. Die Ansprüche in den US-Patenten 6,275,213 und 6,424,333 seien gültig und Sony habe dagegen verstoßen, erklärte das Gericht laut Immersion. Daher müsse Sony 82 Millionen US-Dollar Schadensersatz zahlen.

Ein endgültiges Urteil sei in dem Verfahren aber noch nicht ergangen; Immersion erwartet, dass Sony in diesem Fall noch weiter beim Gericht vorstellig werden wird. Außerdem sei gegen das endgültige Urteil dann noch Berufung möglich; Immersion fordert aber gleichzeitig vom Gericht, Sony die weitere Verwendung von Techniken zu verbieten, die die Patente verletzen.

Mit der Haptic-Technik werden Vibrationenseffekte erzeugt, die über das Steuergerät auf die Hand des Spielers übertragen werden, wenn in Computerspielen zum Beispiel ein Boxer getroffen wird oder sich ein Auto überschlägt. Das erste Patent auf dieses Verfahren hat das Unternehmen bereits 1999 bei der US-Patentbehörde eingereicht; weitere Patente zu neuen Entwicklungen auf Basis des Haptic-Verfahrens folgten.

Immersion hatte bereits Anfang 2002 Klage gegen Sony und auch gegen Microsoft eingereicht, da beide Firmen die Patente in ihren Gamecontrollern verletzt haben sollten. Mit Microsoft einigte sich Immersion dann im Juli 2003: Unter anderem zahlte Microsoft 26 Millionen US-Dollar für Anteile an Immersion, womit dem Unternehmen gleichzeitig die Nutzung von einer Reihe von Patenten rund um die Haptik-Technik eingeräumt wurde. (jk)