Inkompetenz vs. verkehrte Welt: Bundestag ringt um EU-Urheberrechtsreform

In einem heftigen Schlagabtausch schätzten Abgeordnete die möglichen Folgen von Artikel 13 und Upload-Filtern auf die Meinungsfreiheit sehr kontrovers ein.

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Upload-Filter und Artikel 13: EU-Rechtspolitiker befĂĽrworten Copyright-Reform

(Bild: gotphotos / shutterstock.com)

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Die Opposition hat eine von den Linken beantragte Aktuelle Stunde im Bundestag zu den "Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit" am Mittwoch für scharfe Angriffe auf die Bundesregierung und die "große Koalition" auf europäischer Ebene genutzt. Mit dem dort gefundenen "Kompromiss" für die Richtlinie werde ein "rechtliches Monstrum" geboren, das Geschäftsmodelle aus dem Zeitalter der Druckerpresse künstlich am Leben halte, rügte etwa die linke Netzpolitikerin Anke Domscheit-Berg.

Domscheit-Berg machte am Verhandlungsführer im EU-Parlament, Axel Voss (CDU), "schreiende Inkompetenz" aus, da dieser im Gegensatz zur Bundesregierung Upload-Filter immer noch leugne. Selbst wenn solche Werkzeuge automatisierter Überwachung der Nutzer "nur" Fehlerraten von einem Prozent hätten, kämen auf zurecht gesperrte Inhalte auch illegitim blockierte.

Der EU-Gesetzgeber trage mit dem Vorhaben vor allem den Lobby-Interessen "vieler Verlage, insbesondere der Musik- und Zeitungsbranche" Rechnung, monierte die Linke Petra Sitte. Journalisten und andere Urheber erhielten keine höheren Vergütungen, Autoren verlören sogar bis zu 50 Prozent der VG-Wort-Einnahmen durch die erneuerte Verlagsbeteiligung. Die Nutzer tauchten im Text gar nicht auf und würden sich daher jetzt mit Petitionen und Demonstrationen Gehör verschaffen.

Der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin warf Schwarz-Rot vor, den Koalitionsvertrag mit dem dortigen Nein zu Upload-Filtern "sehenden Auges" gebrochen zu haben. Keiner könne sich im Internet mehr wohlfühlen, wenn nur noch eine Beschwerde gegen Zensur möglich sei. Die auf drei Jahre beschränkte Ausnahme von dem vorgesehenen strengen Haftungsregime für Startup-Gründer im Portalgeschäft sei "innovationsfeindlich ohne Ende".

"Selten ist von Seiten der Bundesregierung so herumgeeiert worden", vermisste Tabea Rößner von den Grünen eine klare Linie bei der Exekutive. Es mache zwar wütend, "wenn große Internetkonzerne Kohle mit fremden Inhalten verdienen". Artikel 13 schaffe aber Rechtsunsicherheit. Zudem fördere die Koalition "Misstrauen gegenüber Politik, wenn Menschen das Gefühl haben, dass es egal ist, was im Koalitionsvertrag drinsteht".

Die AfD-AbgeordneteJoana Cotar holte zu einem einen Rundumschlag gegen die Gemeinschaft aus: "Die EU schickt sich an, das freie Netz, so wie wir es kennen, zu zerstören." Schwarz-Rot habe die Menschen "getäuscht und belogen".

"Es werden Falschbehauptungen in die Welt gesetzt, dass die Schwarte kracht", reagierte Alexander Hoffmann (CSU) auf seine Vorredner. Ein "Overblocking" werde es schon deshalb nicht geben, weil die Plattformen Geld verdienen wollten. Ihm sei auch nicht ersichtlich, was es mit Meinungsfreiheit zu tun habe, wenn ein SchĂĽler ein Video mit Hintergrundmusik hochlade. Er wunderte sich auch, dass es keine Demonstrationen gegeben habe, als YouTube vor Jahren das System Content ID als Musterexemplar eines Upload-Filters eingefĂĽhrt habe.

Bei der Novelle gehe es vor allem "um die künstlerische Freiheit geistiger Schöpfung" und deren Absicherung durch Verträge und Haftung, unterstrich Ansgar Heveling (CDU). Dass Kreative sich nun Anfeindungen ausgesetzt sähen, sie wollten die Meinungsfreiheit torpedieren, verweise auf eine verkehrte Welt. Wenn ein Künstler einen erfolgreichen Song schreibe, werde dieser auf einer Plattform hochgeladen und könne umsonst gestreamt werden, erläuterte seine Parteikollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker. Die Plattformen verdienten damit gut über Werbung und schütteten davon kaum etwas aus an die Urheber. Bei jedem Dorffest müssten Vereine dagegen GEMA-Gebühren bezahlen.

Der Digitalexperte von CDU/CSU, Tankred Schipanski, machte nach seiner jüngsten Schelte für die Reform diesmal "Licht und Schatten" darin aus. Er erinnerte daran: Jeder Abgeordnete sei bei dem Votum im EU-Parlament Ende März seinem Gewissen verpflichtet.

Für die Regierung verteidigte der parlamentarische Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) die erzielte Übereinkunft. Man habe sich "über viele Monate intensiv dafür eingesetzt", das Spannungsverhältnis möglichst grundrechtsschonend aufzulösen. "Wir hätten uns andere, netzaffinere Regeln vorstellen können", räumte er zu Artikel 13 ein. Eine großzügigere Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen sei aber nicht durchsetzbar gewesen, konstatierte Lange. Unlizenzierte Uploads etwa eines Fernsehmitschnitts seien zudem "kein gerechtfertigter Akt der Meinungsfreiheit".

Filter seien das falsche Instrument, ergänzte der SPD-Netzexperte Jens Zimmermann. "Wir stehen auf der Seite der Kreativen, aber auch auf der Seite der Freiheit und derjenigen, die Sorge haben, dass es mit technischen Möglichkeiten zu Einschränkungen kommen könnte." Das sei ein Dilemma, um das die Politik selten so intensiv wie in diesem Fall ringe. Indirekt plädierte der Sozialdemokrat dafür, das vereinbarte Paket noch einmal aufzuschnüren und die Verhandlungen neu aufzunehmen: Eine Reform mit einem verändertem Artikel 13 ist ihm zufolge "nach wie vor möglich". (olb)