Upload-Filter und Leistungsschutzrecht: EU-Gremien einigen sich auf Copyright-Reform

Online-Plattformen haften künftig mit wenigen Ausnahmen für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer. Kritiker beklagen einen Angriff auf das freie Netz.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 579 Kommentare lesen
Upload-Filter und Leistungsschutzrecht: EU-Gremien einigen sich auf Copyright-Reform
Lesezeit: 5 Min.
Inhaltsverzeichnis

Verhandlungsführer des EU-Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich am Mittwochabend auf einen Deal rund um die Urheberrechtsreform verständigt. Es bleibt demnach bei dem besonders umkämpften Artikel 13 der geplanten Richtlinie bei dem Kompromiss aus dem Ministergremium, den Deutschland und Frankreich vorige Woche ausgemacht hatten. Gegner hatten ihn vorab als "Extremversion" kritisiert, da damit praktisch nur sehr wenige Online-Plattformen am Einsatz der gefürchteten Upload-Filter vorbeikämen.

EU-Copyright-Reform: Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

Betreiber von Plattformen mit nutzergenerierten Inhalte haften laut dem vereinbarten Text für unautorisierte Veröffentlichungen urheberrechtlich geschützter Werke. Alternativ müssen sie sich um Lizenzen auch für das von Dritten hochgeladene Material bemühen und prinzipiell Mechanismen vorhalten, um Werke gar nicht erst verfügbar zu machen, bei denen die Rechteinhaber ihre Ansprüche nachgewiesen haben.

Im Endeffekt dürften sie so dem Haftungsregime und Sanktionen nur entkommen, indem sie auf Filter setzen. Dies entspricht einem Paradigmenwechsel zur bisherigen, in der E-Commerce-Richtlinie verankerten Rechtslage.

Die verabredete Version von Artikel 13 enthält eine Ausnahmeklausel für Startups, die weniger als drei Jahre auf dem Markt sind und deren Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro liegt. Wenn sie im Monat auf über 5 Millionen Besucher kommen, sollen auch diese begünstigten jungen und kleinen Firmen aber zusätzlich zeigen, dass sie "bestmögliche Bemühungen" unternehmen, um weitere Uploads angezeigter Werke zu verhindern. Kleines Zugeständnis an die Nutzerrechte ist die Möglichkeit, die beliebten Internet-Memes beziehungsweise Parodien erstellen und teilen oder aus geschützten Werken weiterhin zitieren zu dürfen.

Der deutsch-französische Ansatz hatte vergangene Woche Kritiker fast aller Seiten auf den Plan gerufen. Bürgerrechtler und IT-Branchenverbände warnten vor einer automatisierten Zensur mit unabsehbaren Folgen für die Meinungsfreiheit. Die Medien- und die Musikindustrie sowie Produzentenvereinigungen befürchteten dagegen, dass mit dem Deal zu viele Online-Portale aus der Verantwortung entlassen werden. Erstmals werde mit der Ausnahmeregel ein "sicherer Hafen" für einige digitale Plattformen direkt in der Richtlinie geschaffen.

Der Berichterstatter des EU-Parlaments für das Dossier, Axel Voss (CDU), lehnte den Kompromiss im Sinne der Rechteinhaber zunächst als inakzeptabel ab und wollte schärfere Regeln. Um die gesamte Novelle nicht zu gefährden, lenkte er auf den letzten Metern aber ein.