Juristische Turbulenzen um Portierung von Mobilfunk-Nummern in Ă–sterreich

Ab 16. Oktober sollen österreichische Mobilfunkkunden ihre Rufnummer samt Vorwahl bei einem Wechsel des Netzbetreibers behalten können. Mobilkom Austria und T-Mobile haben dagegen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.

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Ab 16. Oktober sollen österreichische Mobilfunkkunden die Möglichkeit haben, ihre Rufnummer samt Vorwahl bei einem Wechsel des Netzbetreibers zu behalten (Mobile Number Portability, MNP). So sieht es ein Bescheid der Regulierungsbehörde vor. Mobilkom Austria und T-Mobile haben jedoch Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen diesen Bescheid eingereicht und zudem aufschiebende Wirkung beantragt. Ein Aufschub bis zu einer Entscheidung des VfGH würde eine weitere Verzögerung der MNP-Einführung von rund einem Jahr bedeuten -- nach einer EU-Richtlinie hätte die Einführung bereits spätestens zum 23. Juli 2003 erfolgen sollen; in Deutschland ist die Mitnahme der Mobilfunkrufnummer seit dem 1. November 2002 möglich. Vorgebracht gegen die Möglichkeit werden in Österreich nun datenschutzrechtliche und allgemein verfassungsrechtliche Bedenken sowie von T-Mobile zusätzlich die unzulänglich geklärte Kostenfrage. Und gerade an den Kosten und Entgelten scheiden sich derzeit die Geister.

Mobilkom, T-Mobile und One haben angekündigt, von Endkunden zwischen 20 und 40 Euro für die Exportierung einer Rufnummer zu einem anderen Anbieter einzuheben -- zusätzlich zur behördlich genehmigten Gebühr von vier Euro für die Nummernübertragungsinformation. Die Rechtmäßigkeit der neuen Gebühr ist aber umstritten. "Die Anbieter können die Kosten für die Exportierung vom aufnehmenden Netzbetreiber ersetzt bekommen", sagte Bernhard Wiesinger, Jurist beim Netzbetreiber 3, zu heise online, "Dass Einige das jetzt stattdessen direkt vom Kunden einheben, hat nur einen Sinn: Die Kunden von einer Nummernportierung abzuschrecken."

Die Rechtslage ist selbst für Fachjuristen unklar. Soviel steht fest: Der Portierungsbescheid der Regulierungsbehörde RTR erlaubt den Mobilfunkunternehmen, für die vor einer Nummernexportierung anzufordernden "Nummernübertragungsinformationen" vom Kunden eine Gebühr von vier Euro einzuheben. Diese Gebühr wollen die importierenden Netzbetreiber ihren Neukunden ersetzen. Die Entgelte für die Portierung an sich dürfen laut Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG) "nicht abschreckend" sein. Was das in Euro bedeutet, weiß niemand genau. "Vergangenes Jahr waren alle Mobilfunk-Anbieter und der Regulator beim zuständigen Vizekanzler Hubert Gorbach zu einem runden Tisch geladen. Dabei waren alle einverstanden, dass maximal kostendeckende Entgelte verrechnet werden", erinnert sich Wiesinger.

Die Höhe der Kosten ist allerdings sehr umstritten: 3 geht von weniger als 10 Euro aus, T-Mobile hatte hingegen 157,96 Euro beantragt. Die Regulierungsbehörde führt in der Begründung des Portierungsbescheides (Seite 42) aus, dass "die Gesamtkosten der Portierung" bei einer erwarteten Gesamtmenge von knapp 400.000 Portierungen im Jahr bei 8,47 Euro (inklusive USt.) pro Portierung lägen -- darin sind die erwähnten vier Euro bereits enthalten. Entgegen dem Wortlaut "Gesamtkosten der Portierung" könnten damit aber auch nur die Kosten der Nummernübertragungsinformations-Systeme, nicht aber der gesamten Portierung gemeint sein. Jedenfalls hat die (noch unbekannte) Menge der Portierungen wesentlichen Einfluss auf den Betrag: Je mehr Nummern portiert werden, desto weniger kostet jeder einzelne Portiervorgang. Umgekehrt gilt aber auch, dass ein niedrigeres Entgelt für Endkunden mehr Portierungen nach sich zieht. Daher hat die Behörde vorerst nur eine Gebühr für die administrativen Kosten der Nummernübertragungsinformation festgelegt, eben die erwähnten vier Euro; die technischen Kosten der Portierung können die Betreiber nach dem 1. Juli 2005 rückwirkend zum 16. Oktober 2004 untereinander verrechnen.

Trotzdem könnten Endkunden von Mobilkom, T-Mobile und One zur Kasse gebeten werden. Da deren angekündigten Entgelte über den Kosten lägen, prüft 3 rechtliche Schritte. Zunächst will Wiesinger aber mit einem Schreiben an Vizekanzler Gorbach und Konsumentenschutzminister Herbert Haupt an die getroffenen Vereinbarungen und gemachten Zusagen im Rahmen der Verhandlungen über die Einführung der Nummernportierung erinnern: "Wir stehen jetzt genau vor der Situation, die uns die Regulierungsbehörde zu verhindern zugesichert hat. Einige Netzbetreiber versuchen durch ein willkürlich festgesetztes Entgelt Tatsachen zu schaffen, anstatt auf den rückwirkenden Bescheid der Behörde zu warten", meint Wiesinger, "Wenn die eingehobenen Gebühren aber höher sind als die später festgestellten Kosten, kommt es zu einer Ungerechtfertigten Bereicherung zu Lasten der Konsumenten -- die aber dann keinen Vertrag mehr mit dem Anbieter haben. Und wegen zehn Euro wird niemand eine Klage führen, außer es gibt eine Verbandsklage der Konsumentenschützer."

Daniela Zimmer, Konsumentenrechtsexpertin der Wiener Arbeiterkammer, sieht aber doch noch eine Chance für Konsumenten: "Die Regulierungsbehörde hat acht Wochen lang die Möglichkeit, den Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu widersprechen. Wir gehen davon aus, dass die Behörde ihre Möglichkeit wahr nehmen und die neuen Gebühren auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen wird." Vielleicht ergreift die Regulierungsbehörde tatsächlich noch die Initiative und klärt die Situation durch einen Bescheid. Gerüchten zufolge plant sie den Gebührenwildwuchs zu verhindern, indem eine Maximalgebühr von zwölf Euro pro Portierung verfügt wird. (Daniel AJ Sokolov) / (jk)