Justizministerin: Online-Vertragskündigungen einfacher gestalten

Bei vielen online geschlossenen Verträgen ist das Kündigen unübersichtlich und kompliziert. Das will eine Landesjustizministerin mit einem Vorschlag verbessern.

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(Bild: photoviriya/Shutterstock.com)

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  • dpa

Die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Katy Hoffmeister (CDU), plädiert für übersichtlichere und einfachere Kündigungen von online abgeschlossenen Verträgen. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag wolle sie bei der Video-Justizministerkonferenz der Länder Ende November einbringen, teilte das Ressort am Montag in Schwerin mit. Unternehmer sollen verpflichtet werden, die Vertragskündigung ähnlich simpel zu gestalten wie den Vertragsabschluss, sagte die Ministerin.

"Ich schlage einen Button vor, der ebenso leicht auffindbar ist wie der beim Vertragsabschluss. Verbrauchern soll so auch das Risiko abgenommen werden, dass die Kündigungserklärung womöglich nicht beim Unternehmer ankommt", erläuterte Hoffmeister. So könne der Verbraucherschutz gestärkt werden. Die Bundesregierung solle prüfen, inwiefern es dafür gesetzliche Spielräume gebe, zudem solle sie sich für eine entsprechende Regelung auf EU-Ebene stark machen.

Gerade in der Corona-Pandemie hätten Online-Geschäfte stark an Bedeutung gewonnen. Geschlossene Verträge online zu kündigen sei hingegen vergleichsweise problematisch, etwa bei Festnetz- oder Internetanschlüssen. "Es besteht dringender Bedarf, eine vertragsbeendende Willenserklärung einfacher und für den Verbraucher rechtssicherer als bisher abzugeben", sagte die Ministerin weiter.

Die Idee ist nicht ganz neu: Bereits im vergangenen Jahr hatten Verbraucherschützer und Politiker gefordert, dass eine Kündigung bei einem online geschlossenen Vertrag genauso einfach sein müsse wie der Abschluss. Das Kündigen soll demnach ähnlich der Button-Regelung bei einem Kauf ("Jetzt zahlungspflichtig bestellen") ablaufen können, zudem soll dieser Kündigen-Button leicht auffindbar sein. Eine weitere Idee der Grünen war, dass Kündigungen vonseiten der Verbraucher immer vom Unternehmen per E-Mail bestätigt werden müssen. Damit sollen Missverständnisse und Verärgerung über verpasste Fristen vermieden werden.

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(tiw)