KI und autonomes Fahren: Wissing will KI-Regulierung über EU-Grenzen hinaus

Digitalminister Wissing plant für die deutsche Verkehrs- und Digitalwirtschaft eine möglichst breit angelegte Regulierung über EU-Grenzen hinaus.

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(Bild: Shutterstock/Phonlamai Photo)

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Digitalminister Volker Wissing will für Technologien wie Künstliche Intelligenz oder autonomes Fahren gemeinsame Rahmenbedingungen mit den USA auf den Weg zu bringen. Eine möglichst breit angelegte Regulierung über EU-Grenzen hinaus sei auch im Interesse der deutschen Verkehrs- und Digitalwirtschaft, sagte der Bundesminister am Mittwochabend in Washington. Daher wolle er mit den USA gemeinsame Rahmenbedingungen auf den Weg bringen.

In Washington hatte Wissing US-Verkehrsminister Pete Buttigieg und Handelsministerin Gina Raimondo getroffen, um vor allem über autonom fahrende Autos zu sprechen. Deutschland und die USA seien in diesem Bereich weltweit führend. "Da ergibt es Sinn, dass wir uns eng abstimmen." Man benötige für weitere Regulierungsfragen einen möglichst internationalen Gleichklang. "Damit können wir auch einen internationalen Markt schaffen, damit sich die notwendigen hohen Investitionen rechnen können", sagte Wissing.

Nach einem Gespräch mit Nathaniel Fick, US-Botschafter für Cyberspace und Digitalpolitik, und Anne Neuberger, stellvertretende Nationale Sicherheitsberaterin der US-Regierung für Cyberfragen, sprach sich der Minister dafür aus, die Regulierung Künstlicher Intelligenz nicht zu eng zu fassen. Grundsätzlich befürworte er aber den Ansatz der EU-Kommission, beim kommenden KI-Gesetz einen risikobasierten Ansatz zu wählen: "Je höher die Risiken sind, umso höher müssen die regulatorischen Anforderungen sein." Dabei dürfe man allerdings "nicht einfach so viel wie möglich regulieren". Damit behindere man Innovationen, anstatt sie zu ermöglichen.

Wissing betonte, Künstliche Intelligenz werde einen starken Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften haben. "Daher haben wir uns dazu entschlossen, den Versuch zu unternehmen, nicht nur innerhalb der Europäischen Union einen einheitlichen Regulierungsrahmen zu finden, sondern möglichst auf der Ebene der G7-Staaten oder darüber hinaus."

Der Digitalminister signalisierte zudem ein Entgegenkommen bei der Nutzung US-amerikanischer Cloud-Dienste in Europa. In Europa wird kontrovers diskutiert, ob und wie man die Nutzung Cloud-Diensten von US-Anbietern wie Amazon, Microsoft und Google beschränken soll. Dort wolle er eine Lösung finden. Ein denkbarer Kompromiss sei, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden sollen, für bestimmte Anwendungen nur europäische Clouds zu nutzen.

Im Juni 2023 hatte Wissing sich bereits für eine "maßvolle KI-Regulierung" ausgesprochen und angekündigt, für die stärkere Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Bereich KI Expertengruppen einsetzen zu wollen. Diese sollten sich unter anderem mit Normen und neu auftretenden Risiken befassen. KI-Systeme dürften Wissing zufolge nicht zurückgedrängt werden, weil sonst neue Abhängigkeiten entstehen würden. Daher sei eine innovationsfreundliche Regulierung geplant. Zudem soll "vertrauenswürdige KI" in breitem Maße angewendet werden. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach betont stets die Relevanz von Künstlicher Intelligenz für die Forschung. Dabei betont er stets, dass Biontech bereits nach England abgewandert sei, um dort nach dem Kauf eines KI-Startups ein Krebsforschungszentrum aufzubauen.

Mit der europäischen KI-Verordnung erhoffen sich Unternehmen Rechtssicherheit bei der Entwicklung generativer KI-Systeme und deren Einsatz. Immer wieder betonen Vertreter aus Wirtschaft und Forschung, dass Deutschland und weitere EU-Länder aufgrund der rechtlichen Unklarheiten als Entwicklungsstandort für derartige KI-Systeme zurückfalle. Daher brauche es schnell klare Richtlinien, um mit Weltmächten wie China und den USA mithalten zu können. Kritik zur geplanten KI-Verordnung gibt es unter anderem bei der Hochrisiko-Gruppierung der KI-Systeme. Beispielsweise beklagt der Verband der privaten Krankenkassen, dass alle versicherungsspezifischen Anwendungen als Hochrisiko-Anwendungen klassifiziert werden.

(mack)