Kinderporno-Löschbericht: "Die Sicherheitsbehörden haben die Täter im Blick"
2020 haben das BKA und Beschwerdestellen 6821 Hinweise zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erfasst. Das sind etwas weniger als 2019.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Bericht über die im Jahr 2020 ergriffenen Maßnahmen zum Löschen von "Telemedienangeboten mit kinderpornographischem Inhalt" angenommen. Das Bundeskriminalamt (BKA) und Internet-Beschwerdestellen haben demnach im vorigen Jahr insgesamt 6821 Hinweise zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Web statistisch erfasst. 2019 waren es noch 7639 Eingaben gewesen.
"Löschen statt Sperren" gelingt
1728 Fälle beziehungsweise 25,3 Prozent waren im Inland, 5093 (74,7 Prozent) im Ausland und dort vor allem in den Niederlanden (37 Prozent und den USA (19 Prozent) gehostet. Große Abweichungen zum Vorjahr gibt es hier nicht.
Gemäß dem Prinzip "Löschen statt Sperren" konnten von den im Inland bereitgehaltenen Inhalten innerhalb von einer Woche nahezu alle aus dem Web entfernt werden (98,6 Prozent). 2019 hatte die Quote bei 99,7 Prozent gelegen. Dreiviertel (73,4 Prozent) der Missbrauchsdarstellungen wurden binnen zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht, während es im Vorjahr sogar noch 79,8 Prozent waren. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Meldung an die Polizeibehörde bis zum Löschen durch den Provider lag 2020 bei 1,66 Tagen. 2019 waren es 1,42 Tage.
Wegen des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl der beteiligten Stellen beanspruchte das Entfernungsprozedere bei im Ausland gehosteter Angebote mehr Zeit. Hier waren 61 Prozent der Inhalte binnen einer Woche nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht und damit anteilsmäßig deutlich mehr als 2019 (41 Prozent). Nach vier Wochen betrug die Löschquote – wie im Vorjahr – 81 Prozent. Die nicht gelöschten Inhalte meldeten die Ermittler der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Einleitung eines Indizierungsverfahrens.
Unterschiedliche Gesetzeslagen
Aufgrund der unterschiedlichen internationalen Rechtslagen führten Weiterleitungen an Ermittlungsbehörden und Partner-Beschwerdestellen im Ausland teils nicht zum Erfolg, heißt es in dem Bericht. Fiktive kinderpornografische Darstellungen und Texte seien hierzulande beispielsweise strafrechtlich relevant. Neben realitätsnahen Zeichnungen zählten dazu auch abgewandelte Darstellungen von Comic-Formaten, Mangas und Hentais.
In vielen anderen Ländern seien solche virtuelle Abbildungen aber gar nicht vom Gesetz erfasst, erläutert die Exekutive. Das gelte auch für sogenannte Posen-Darstellungen. "Dennoch konnte oftmals über die direkte Kontaktaufnahme mit Diensteanbietern wie Hostern, Plattformbetreibern, IP-Block-Inhabern oder Registraren eine Löschung erzielt werden."
Die Verfasser verweisen zudem auf "technische Besonderheiten", die den Strafverfolgern die Arbeit erschwert hätten. Durch "Fast-Flux-Netzwerke" etwa würden die Standorte von Webservern verschleiert. Auch Content Delivery Networks machten es nicht leichter, Inhalte zu lokalisieren.
Die meisten Hinweise von Privatpersonen
99 Prozent der durch die Kooperationspartner weitergeleiteten Hinweise stammten von Beschwerdestellen wie der des eco-Verbands der Internetwirtschaft. Für 69 Prozent des dortigen Meldeaufkommens sind Privatpersonen verantwortlich. Dies zeigt laut der Regierung, "dass die Arbeit der Beschwerdestellen eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz erfährt". Auch künftig müssten hinreichende Ressourcen sowohl auf Seiten der Strafverfolgung als auch bei den Beschwerdestellen vorhanden sein, damit Hinweisen zügig nachgegangen, ein Löschen an der Quelle erwirkt und gegebenenfalls Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet werden könnten.
Im kommenden Jahr dürfte die Zahl der Hinweise steigen: Der Bundestag hat mit dem sogenannten Anti-Hass-Gesetz beschlossen, dass Anbieter sozialer Netzwerke nach einer Beschwerde über rechtswidrige Inhalte einschließlich Missbrauchsdarstellungen diese nicht mehr nur löschen, sondern in schweren Fällen auch dem BKA mitsamt IP-Adresse und die Port-Nummer des Nutzers melden müssen. Zudem hat der Gesetzgeber die Straftatbestände und -rahmen rund um sexuellen Kindesmissbrauch deutlich ausgeweitet.
Parallel zu den Meldungen der Beschwerdestellen erhielt das BKA 2020 vom US-amerikanischen National Center for missing and exploited Children (NCMEC) rund 56.000 Hinweise auf einschlägige, potenziell strafrechtlich relevante Sachverhalte mit deutschen Tatverdächtigen. Durch "gezielte Absprachen mit allen beteiligten Organisationen" seien daraus nach inhaltlicher beziehungsweise strafrechtlicher Prüfung 29.048 Ermittlungsvorgänge generiert worden, während es 2019 noch 37.385 gewesen seien. Die Corona-Pandemie habe sich folglich nicht unmittelbar auf die Anzahl der aus den USA gemeldeten strafrechtlich relevanten Vorgänge ausgewirkt.
"Die Täter im Blick "
Das Konzept "Löschen statt Sperren" sei "insgesamt wirkungsvoll", begrüßte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Resultate. Mit den jüngsten Gesetzesänderungen werde der Verfolgungsdruck noch massiv verstärkt. "Bild- oder Videomaterial, das Verbrechen an Kindern dokumentiert", dürfe "unter keinen Umständen dauerhaft online abrufbar sein", ergänzte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). "Die Löschung ist daher unverzichtbar". Der Bericht zeige: "Die Sicherheitsbehörden haben die Täter im Blick, im Internet und in der analogen Welt."
(mho)