Klimaneutrale Schifffahrt: Deutsche Hürden für Ammoniak

Klimaneutral hergestelltes Ammoniak könnte in der Schifffahrt fossile Brennstoffe ersetzen. Dem stehen aber einige rechtliche Hemmnisse entgegen.

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(Bild: Deutsches Maritimes Zentrum)

Lesezeit: 3 Min.

Die Schifffahrt gilt als eine große Belastung für das Weltklima, da sie größtenteils Schweröl verbrennt. Als eine Alternative zu fossilen Brennstoffen bietet sich Ammoniak an, wenn er mit erneuerbaren Energien hergestellt wird. Beim Verbrennen entsteht kein CO₂. In Deutschland gibt es allerdings noch einige Hürden für den Einsatz von Ammoniak.

Eine dieser Hürden ist das Dickicht aus Vorschriften, in das sich nun das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) vorgewagt hat. Die Forschenden in Berlin und Greifwald meinen, der bisherige Rechtsrahmen behandle Ammoniak vor allem als Transportgut in der Düngemittelindustrie, nicht aber ausreichend als Kraftstoff. Allerdings seien die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr bedeutend, damit Ammoniak in der Schifffahrt genutzt werden kann.

Damit Häfen zu Ammoniak-Tankstellen werden können, müssten dort Ammoniak-Bunkerstationen errichtet werden. Allerdings sei nicht näher geregelt, unter welchen Voraussetzungen hafenrechtliche Bunkergenehmigungen erteilt werden und wie das Genehmigungsverfahren abläuft, schildert das IKEM in einer Studie. Um diese rechtliche Hürde zu überwinden, schlägt das Institut vor, das Verfahren und die Genehmigungsvoraussetzungen eindeutig zu regeln. So sollen klare und einheitliche rechtliche Vorgaben für den Betrieb von Bunkerstationen geschaffen werden.

Auch seien die technischen Anforderungen für Binnenschiffe, die mit Ammoniak betrieben werden, bisher nicht speziell geregelt. Solche Schiffe seien nicht vereinbar mit den technischen Vorschriften im Europäischen Standard für Binnenschiffe (ES-TRIN). Daher könnten solche Binnenschiffe bisher nur mit einer Ausnahmegenehmigung technisch zugelassen werden. Im Vergleich zu regulären Genehmigungsverfahren sei dies aufwendiger und dauere länger.

Wie komplex die rechtliche Lage mitunter sein kann, erläutert das IKEM anhand der nötigen Genehmigungen, die nötig sind, um eine Ammoniak-Bunkerstation zu errichten und zu betreiben: "In Mecklenburg-Vorpommern sind bei einem Fassungsvermögen unter 3 t eine Erlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), eine Bunkergenehmigung nach der Hafenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (HafV MV), eine Erlaubnis nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) und ggf. eine Anlagengenehmigung nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) erforderlich. Ab einem Fassungsvermögen von 3 t sind eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), eine Erlaubnis nach der ChemVerbotsV und eine Bunkergenehmigung nach der HafV M-V einzuholen. Die Genehmigung und der Betrieb sind an zahlreiche Voraussetzungen und Pflichten aus unterschiedlichen Rechtsgebieten (u. a. Immissionsschutzrecht, Arbeitsschutzrecht, Wasserrecht und Baurecht) geknüpft."

Es sei wichtig, den Rechtsrahmen zu klären, damit die Schifffahrt dekarbonisiert werden kann, schreibt das IKEM. 2018 habe die Schifffahrt knapp 3 Prozent der weltweiten Treibhausgase ausgestoßen. Vorschläge für einen besseren Rechtsrahmen macht das Institut in seiner Studie.

(anw)