Klimaschutz ist jetzt verbindlich
Das Bundes-Klimaschutzgesetz ist in Kraft. Es schreibt zum ersten Mal verbindlich vor, wie viel CO2 jeder Bereich in jedem Jahr ausstoßen darf.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz ist am heutigen Mittwoch in Kraft getreten, einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt. Damit werden die Klimaschutzziele und die Klimaneutralität 2050 gesetzlich verankert und als Zwischenschritt bis 2030 die Verminderung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 festgeschrieben, erläutert das Bundesumweltministerium.
Das Klimaschutzgesetz hatte Ende November den Bundesrat passiert, während zu den von der Bundesregierung initiierten steuerlichen Regelungen wie zum Beispiel zur Pendlerpauschale oder zu den Fahrpreisen der Deutschen Bahn der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Inzwischen wurde dafür ein Kompromiss bekannt, der am heutigen Mittwoch verhandelt und dann im Bundestag wie Bundesrat behandelt werden dürfte.
"Erstes Land mit verbindlichem Fahrplan"
Das Klimaschutzgesetz schreibt zum ersten Mal verbindlich vor, wie viel CO2 jeder Bereich in jedem Jahr ausstoßen darf und legt damit jährliche Minderungspflichten für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall bis zum Jahr 2030 fest. In der Gesamtbilanz darf Deutschland dann nur noch so viele Klimakiller-Stoffe verbreiten, wie sie diese etwa durch Aufforstung oder CO2-Speicherung wieder ausgleicht.
"Klimaschutz wird jetzt Gesetz, wird verbindlich. Mit dem Klimaschutzgesetz sind wir das erste Land weltweit, das sich einen derart verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität gegeben hat", erläutert Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Ab jetzt seien alle Ministerien Klimaschutzministerien. Das Gesetz überwache regelmäßig, ob sie ihre Hausaufgaben erfüllt haben oder immer noch zu viel CO2 ausstoßen und dann mit Sofortmaßnahmen nachsteuern müssen. (anw)