Kontroverse um Drohnen-Kollisionstest mit Leichtflugzeug
Drohnenhersteller DJI hat Forscher aufgefordert, ein Crashtest-Video mit einem Leichtflugzeug zurückzuziehen, da es ein unrealistisches Szenario darstelle.
Forscher vom Impact Physics Lab der Universität Dayton (Ohio) haben einen Crashtest zwischen einem handelsüblichen Quadcopter vom Typ DJI Phantom 2 und der Flügelvorderkante eines Mooney-20-Leichtflugzeugs durchgeführt. Aufgrund der starken Beschädigung des Flugzeugflügels kamen sie zu dem Schluss, "dass [auch] große Flugzeuge nicht immer bei einer Kollision mit kleinen Drohnen gewinnen werden".
Daraufhin wendete sich DJI in einem offenen Brief (PDF) an den Leiter der Forschungsgruppe und forderte dazu auf, das Video zurückzuziehen. Das Video suggeriere fälschlicherweise eine Gefährdung durch DJIs Produkte, die nicht gegeben sei.
Unrealistische Testparameter?
Laut DJI bilde der Crashtest ein unrealistisches Szenario ab und widerspreche den Testrichtlinien der US-Luftfahrbehörde FAA. Die Forscher der Universität hätten bei ihrem Crashtest eine Aufprallgeschwindigkeit von 238 Meilen/Stunde (Miles per hour, mph) simuliert, was laut DJI mehr als die kombinierte maximale Geschwindigkeit beider Fluggeräte sei.
Tatsächlich liegt die Höchstgeschwindigkeit der DJI Phantom 2 bei 33,5 mph; Mooney gibt als höchste zulässige Geschwindigkeit (Never Exceed Speed, VNE) der Mooney M20 200 mph an. Laut DJI erreiche das Leichtflugzeug diese Höchstgeschwindigkeit jedoch nur bei einer Flughöhe von etwa einer Meile, typische Reisegeschwindigkeiten lägen hingegen zwischen 160 und 180 mph. In den Flughöhen, wo die Drohne und das Flugzeug aufeinandertreffen könnten, wäre die Aufprallenergie und damit der Schaden an der M20 deutlich geringer.
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DJI beklagt außerdem, dass sich die Forscher nicht an die Crashtest-Richtlinien der US-Luftfahrtbehörde gehalten habe, die im Rahmen der "Alliance for System Safety of UAS through Research Excellence" (ASSURE) Simulationen und Tests durchführen, um die Risiken durch unbemannte Flugkörper zu ermitteln. Dabei simulieren sie Zusammenstöße an kritischen Punkten verschiedener Flugzeugtypen. Demnach kommt es zwar zu mehr oder weniger starken Beschädigungen und vereinzelt erhöhter Brandgefahr, diese stellen aber keine unmittelbare Gefahr dar. Drohnen, die mit Verkehrsflugzeugen kollidieren, verursachen bei derselben Aufprallgeschwindigkeit allerdings mehr strukturelle Schäden als Vögel gleichen Gewichts.
Eine größere Gefahr besteht darin, dass Multicopter mit einem Propeller kollidieren oder in eine Turbine gesaugt werden, allerdings sind Schäden durch Modellflugzeuge in der Regel größer als durch Drohnen. Tatsächlich sind die potenziellen Schäden beim Startvorgang am größten, wenn die Triebwerke die höchste Drehzahl haben.
Deutsche Drohnenverordnung
In Deutschland regelt die Drohnenverordnung die Überflugrechte und soll so ein Kollisionsrisiko minimieren: Unter 100 m Flughöhe darf ein Flugobjekt nur in Sichtweite geflogen werden. Ab einem Gewicht von 250 Gramm muss es mit einer Plakette gekennzeichnet werden, ab 2 kg benötigt man einen Kenntnisnachweis und ab 5 kg muss zusätzlich eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde vorliegen. Ab 100 m Flughöhe braucht man eine behördliche Ausnahmegenehmigung und einen Kenntnisnachweis. (vza)