Kostenpflichtige Ummeldung: vzbv verklagt RundfunkgebĂĽhren-Dienstleister
Das An-, Um- und Abmelden des Rundfunkbeitrags ist kostenlos. Ein Dienstleister kassiert dafür 29,99 Euro – Verbraucherschützern ist das zu intransparent.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen einen Dienstleister für An-, Ab- oder Ummeldung beim Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender eingereicht. Für eigentlich kostenfreie Vorgänge berechnet der Anbieter einer Website knapp 30 Euro. Dabei kritisieren die Verbraucherschützer, dass der Hinweis auf diese Gebühren nicht eindeutig ist.
Hinter der Website "service-rundfunkbeitrag.de" steht das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH. Die Firma bietet Melde-Dienstleistungen rund um den Rundfunkbeitrag kostenpflichtig an. Solche An-, Ab- und Ummeldungen sind beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender kostenlos. Der vzbv kritisiert, dass auf der Seite nicht eindeutig zu erkennen sei, dass das Unternehmen 29,99 Euro für die Dienstleistung berechnet. Der Anbieter beschreibt seine Dienstleistung als "Ausfüllhilfe bei der Antragstellung gegenüber dem Beitragsservice der Rundfunkanstalten".
Laut vzbv erschien bei der Suche nach "Rundfunkbeitrag anmelden" bis vor Kurzem bei Google eine Anzeige der Seite. Der Anbieter ermöglicht auf seiner Seite, sich über Formulare für den Rundfunkbeitrag an-, ab- oder umzumelden. Auch die Änderung der Bankverbindung ist dort möglich. "Dass der Anbieter dafür 29,99 Euro verlangt, ist nicht klar genug erkennbar", sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des vzbv. "Wer Geld bereits bezahlt hat, sollte das zurückverlangen." Das gehe über einen Widerruf, für den die Verbraucherzentralen Musterbriefe anbieten.
Unternehmen reagierte nicht auf Abmahnung
"Das Unternehmen hat auf Druck des vzbv angekündigt, Widerrufserklärungen für Verträge, die bis zum 27. Juni 2024 abgeschlossen wurden, zu akzeptieren", teilte der vzbz am Montag mit.
Zunächst hatten der Bundesverband und die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt den Betreiber der Seite abgemahnt – jedoch ohne Erfolg. Daher haben die Verbraucherschützer nun Klage beim Oberlandesgericht auf Unterlassung erhoben. Das intransparente Vorgehen müsse untersagt werden, fordert der vzbz. Der Verband schätzt, dass bereits mehr als 90.000 Betroffene auf die Seite hereingefallen seien.
Mitunter war diesen nicht einmal bewusst, dass sie sich nicht auf der offiziellen Seite des Beitragsservice befanden. Darauf weist ein Satz in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin und auch ein kleiner Hinweis unten auf der Startseite, der besagt: "Wir sind ein unabhängiger Online-Service, wir stehen in keiner Verbindung zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten."
Auf der offiziellen Seite des Beitragsservices warnt dieser ebenfalls vor teuren Dienstleistungen für eigentlich kostenfreie Vorgänge und empfiehlt, bei Suchergebnissen auf Worte wie "gesponsert" oder "Anzeige" zu achten. Die Nutzung bezahlpflichtiger Drittanbieterservices biete keinen Vorteil.
(are)