Kritik an Strafverschärfung für Verkehrverstöße

Bedenken angesichts der Verschärfungen in der novellierten Straßenverkehrsordnung kommt unter anderem von FDP, ADAC und Grünen.

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Kritik an Strafverschärfung für Verkehrverstöße

Besonders schwächere Verkehrsteilnehmer sollen besser geschützt werden.

(Bild: Daimler)

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Von
  • dpa

Die von Dienstag an geltenden härteren Strafen für Raser, Falschparker und andere Verkehrssünder stoßen bei ADAC und FDP teils auf Kritik.„Autofahrer müssen wissen: Geschwindigkeitsverstöße werden sowohl innerorts als auch außerorts deutlich früher mit Fahrverbot belegt – unabhängig von der Gefährdungssituation und ohne ausreichende Differenzierung”, sagte ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand der Deutschen Presse-Agentur.

FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic sagte, dem neuen Bußgeldkatalog fehle es „teilweise an Maß und Mitte”. Es sei unpassend, das Falschparken auf einem Parkplatz für Elektroautos ebenso zu bestrafen wie auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte – beides kostet von Dienstag (28. April 2020) an 55 Euro. Dass künftig ein einmonatiges Fahrverbot schon droht, wenn man außerorts einmal mit 26 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt wird, sei „praxisfern und überzogen”.

Die geänderte Straßenverkehrsordnung soll vor allem dafür sorgen, dass Radfahrer sicherer durch die Stadt kommen. Auch einige Verschärfungen im Bußgeldkatalog waren im ursprünglichen Entwurf von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) schon vorgesehen. Über die Länder im Bundesrat kamen aber noch zahlreiche dazu. Der Verein Mobil in Deutschland nannte die Novelle gar eine „Führerschein-Vernichtungsmaschine”.

Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar begrüßte dagegen die Aufstockung der Bußgelder im Grundsatz, nannte sie aber „an vielen Stellen schlampig und unvollständig”. Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer sei noch lange nicht Priorität, sagte er – es fehlten etwa Erleichterungen bei der Einführung von Tempo 30 in Innenstädten sowie Zonen, in die nur LKW mit Abbiegeassistent einfahren dürften, der Unfälle vor allem beim Rechtsabbiegen verhindern soll.

(fpi)