Kündigungsbutton: Viele Mängel bei Umsetzung, über 150 Firmen abgemahnt

Verträge, die man online abschließen kann, müssen seit Juli mit wenigen Klicks gekündigt werden können. Bei einer Überprüfung wurden noch viele Mängel gefunden.

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Schaltfläche "Jetzt kündigen" auf einer Webpage
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Obwohl online abgeschlossene Verträge seit mehr als vier Monaten einfach auf den Websites der Anbieter zu kündigen sein müssen, hapert es diesbezüglich noch gewaltig. Das bemängelt die Verbraucherzentrale Bayern nach einer Überprüfung hunderter Portale. Die Mehrheit der 840 untersuchten Internetseiten wies demnach erhebliche rechtliche Mängel auf, ein Großteil "bewegte sich im Graubereich". Insgesamt seien 152 Unternehmen abgemahnt worden, etwas mehr als die Hälfte davon habe sich einsichtig gezeigt. 17 Fälle werden demnach vor Gericht landen. Dem stehen 273 Websites gegenüber, auf denen gesetzeskonforme Kündigungsbuttons gefunden wurden.

Die Regelungen sind am 1. Juli in Kraft getreten, die Pflicht für simple Kündigungsbuttons ist Teil eines Verbraucherschutzpakets aus dem Vorjahr. Unternehmen müssen seitdem auf ihren Websites eine gut auffindbare und gut lesbare Schaltfläche "Verträge hier kündigen" anbieten. Ein Klick darauf soll zu einer Bestätigungsseite führen, mit einem weiteren Button "jetzt kündigen" wird die Kündigung final abgesendet. Die Kündigenden erhalten im Anschluss eine Bestätigung über den Vorgang. Es ist unerheblich, ob die so gekündigten Verträge tatsächlich online abgeschlossen wurden. Wenn Verträge unter anderem im Internet abgeschlossen werden können, besteht die Pflicht zur simplen Kündigungsmöglichkeit. Das gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli abgeschlossen wurden.

Den Verbraucherschützerinnen und -schützern zufolge fehlte der vorgeschriebene Button bei 349 der 840 Websites komplett. In 65 weiteren Fällen war er demnach versteckt, in 38 Fällen sei die Beschriftung unzulässig gewesen. Hinzu kommen 339 weitere Verstöße. Einige Unternehmen hätten sich bereits nach einem Hinweis einsichtig gezeigt, andere hätten dann die Unterlassungserklärung unterzeichnet. Die Verbraucherzentrale sucht derweil weiter nach Verstößen und hat Verbraucher und Verbraucherinnen gebeten, solche zu melden. Dafür gibt es ein Onlineformular. Über solche Buttons zu kündigen sein müssen etwa Abo-, Leasing- oder Mobilfunkverträge, nicht aber Miet- oder Arbeitsverträge.

(mho)