Kurz informiert: Rundfunkbeitrag, Offshore-Windparks, Heizkosten, Antisemitismus

Unser werktäglicher News-Überblick fasst die wichtigsten Nachrichten des Tages kurz und knapp zusammen.

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Inhaltsverzeichnis

Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht. Der Rundfunkbeitrag steigt damit rückwirkend zum 20. Juli um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. Dies gilt, bis es eine Neuregelung gibt. In Zeiten "vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News und Deep Fakes andererseits" wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, erläutert das Gericht.

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Die Bundesregierung hat eine Verordnung beschlossen, um die planungsrechtliche Grundlage für den Ausbau der Windkraft auf Nord- und Ostsee zu schaffen. Sie soll zum 1. September in Kraft treten und gilt in einem Bereich von 22 bis 370 km jenseits der Küste. Laut dem Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore geht der neue maritime Raumordnungsplan in die richtige Richtung. Zielkonflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzungsarten würden angemessen berücksichtigt, ohne dabei die gemeinsamen Klimaschutzziele aus den Augen zu verlieren. Umweltverbände hatten dagegen kritisiert, der Naturschutz komme beim geplanten Ausbau der wirtschaftlichen Nutzung von Nord- und Ostsee zu kurz.

Kurz informiert – auch als Podcast

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Alle Zähler für die verbrauchsabhängige Messung der Heiz- und Warmwasserkosten sowie Erfassungsgeräte wie Heizkostenverteiler müssen bis Ende 2026 aus der Ferne per Funk ablesbar sein. Eine entsprechende Novelle der Verordnung zur Heizkostenabrechnung hat das Bundeskabinett nun beschlossen. Für Geräte, die seit dem 25. Oktober 2020 neu installiert werden, gilt diese Auflage bereits. Davor eingebaute Teile müssen nun bis zum Ablauf der neuen Frist nachgerüstet oder ersetzt werden.

Facebook, Twitter, Instagram, YouTube und TikTok versagen weitgehend im Kampf gegen Hass und Hetze gegenüber Juden. Diesen Vorwurf erhebt das Center for Countering Digital Hate CCDH. Laut dessen Studie "Schutzversagen" haben die fünf Betreiber durchschnittlich bei 84 Prozent der ihnen gemeldeten Beiträge mit antisemitischen Verschwörungen, Extremismus und Beschimpfungen nichts unternommen. Das CCDH fordert gesetzgeberische Schritte. Den Netzwerkbetreibern müssten finanzielle Sanktionen drohen, wenn sie die Inhaltemoderation nicht verbesserten.

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(igr)