LG Mannheim: Samsung und Motorola verletzen Apple-Patent nicht

Apple kann das Mannheimer Landgericht nicht mit einem Patent überzeugen, das eine britische Kammer bereits für ungültig erklärt hatte. Der Tagessieg geht an Motorola und Samsung.

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Kein Tag ohne Frontbericht aus dem Patentkrieg: Aus Mannheim meldet Prozessbeobachter Florian Müller eine Schlappe für Apple. Das dortige Landgericht hat dem Bericht zufolge am Freitag befunden, dass Samsung und Motorola das von Apple vorgebrachte Patent EP 2098948 nicht verletzen. Die Entscheidung der Kammer unter Vorsitz von Richter Andreas Voß betrifft zwei separate von Apple gegen Samsung und Motorola angestrengte Verfahren.

Das Patent beschreibt ein Modell, wie Eingaben auf einem Touchscreen verarbeitet und an Anwendungen weitergegeben werden. Das Patent spielt auch in anderen Verfahren eine Rolle. Apple hatte das "Touch-Event"-Patent zusammen mit drei anderen geschützten Techniken auch in Großbritannien gegen den Konkurrenten HTC in Stellung gebracht. Im Juli hat das britische Gericht das Patent zusammen mit zwei weiteren für ungültig erklärt.

Die Patentstreitigkeiten um Smartphonetechniken beschäftigen Gerichte weltweit. Für Schlagzeilen hatte zuletzt das Verfahren vor einem US-Bundesgericht in Kalifornien gesorgt, in dem Samsung zu einer Strafe von über einer Milliarde US-Dollar verdonnert wurde. Auch wenn es in den Verfahren vor den deutschen Gerichten kaum um solche Summen geht, steht für die Kontrahenten einiges auf dem Spiel. Eine erfolgreiche Unterlassungsklage in Deutschland kann ein Vertriebsverbot und damit schwere wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Die Konkurrenten überziehen sich gegenseitig mit Klagen und hoffen, sich mit einem Verfügungsantrag durchsetzen zu können.

Zuletzt hatte sich Apple vor dem Landgericht München mit einem "Overscrolling"-Patent gegen Motorola durchgesetzt und könnte nun – gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung – ein Verkaufsverbot betreiben. Motorola kann dagegen auf die Technik verzichten oder wie andere Hersteller zuvor eine Lizenz für deren Nutzung erwerben. Viele der Patentverfahren werden ohnehin als verschärfte Lizenzverhandlungen geführt. Der US-Patentriese Microsoft, der sich erst am Donnerstag ebenfalls in München gegen Motorola durchgesetzt hatte, macht keinen Hehl daraus, dass es um den Abschluss von Lizenzabkommen geht. (vbr)