Landgericht weist erneut Schadenersatzklage gegen Infomatec ab

Das Landgericht Augsburg hat am Freitag erneut eine Schadenersatzklage von Aktionären gegen die beiden Ex-Manager der Software-Firma Infomatec abgewiesen.

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  • dpa

Das Landgericht Augsburg hat am Freitag erneut eine Schadenersatzklage von sieben Aktionären gegen die beiden Ex-Manager der Software-Firma Infomatec abgewiesen. Die Kläger hatten rund 77.000 Euro für Kursverluste verlangt und dies mit angeblich falschen Pflichtmitteilungen begründet. Die 9. Zivilkammer sah jedoch keinen Zusammenhang zwischen den Mitteilungen und dem geltend gemachten Schaden. Erst am Montag hatte die 6. Zivilkammer eine gleich gelagerte Klage von vier Aktionären zurückgewiesen.

Die Kläger aus mehreren Bundesländern hätten nicht bewiesen, dass ihnen durch die möglicherweise falschen Pflichtmitteilungen ein Schaden entstanden sei, sagte ein Gerichtssprecher. Die Aktionäre hatten vorgebracht, dass sie falsche Mitteilungen im Jahr 1999 zum Kauf von Aktien bewogen hatten. Im Jahr 2000 war der Kurs der Aktien dann aber nach Korrekturen der Umsatz- und Gewinnprognosen stark gefallen. Damit entschied das Gericht anders als die 3. Zivilkammer, die Ende September 2001 einem Aktionär 100.000 Mark Schadenersatz zugesprochen hatte. (dpa) / (jk)