Media Freedom Act: EU-Kommission will Spyware und Plattform-Zensur einhegen

Der Entwurf für ein Medienfreiheitsgesetz enthält Auflagen für Spähsoftware. Einschränkungen von Presseinhalten durch Facebook & Co. sollen erschwert werden.

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(Bild: metamorworks/Shutterstock.com)

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Die EU-Kommission will Medien besser vor Einflussnahme und Überwachung durch staatliche Stellen sowie vor mehr oder weniger willkürlichen Löschungen von Inhalten durch Online-Plattformen wie Facebook, Twitter und YouTube schützen. Dies geht aus dem Entwurf für ein Medienfreiheitsgesetz hervor, der heise online vorliegt. Die Brüsseler Regierungsinstitution betont darin: "Angesichts ihrer einzigartigen Rolle ist der Schutz der Medienfreiheit und des Medienpluralismus ein wesentliches Merkmal eines gut funktionierenden Binnenmarktes für Mediendienste."

Mit diesem Ansatz begründet die Kommission zugleich die Notwendigkeit der geplanten Verordnung: Medienpolitik ist eigentlich weitgehend Sache der Mitgliedsstaaten und in Deutschland der Bundesländer. Die Brüsseler Exekutivinstanz sieht aber Handlungsbedarf: Es gebe "eine Reihe von Problemen zu lösen, die das Funktionieren des Binnenmarktes für Mediendienste und die Tätigkeit der Mediendiensteanbieter beeinträchtigen".

Insbesondere sehen sich Medienunternehmen laut dem über 70-seitigen Papier mit Hemmnissen konfrontiert, "die ihre Tätigkeit behindern und die Investitionsbedingungen im Binnenmarkt beeinträchtigen". Dazu zählten etwa "unterschiedliche nationale Vorschriften und Verfahren in Bezug auf Medienfreiheit und -pluralismus". Dazu gehörten insbesondere die Prüfung von Marktkonzentrationen und protektionistische Maßnahmen. Dieser Flickenteppich haben zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes geführt, was die Rechtssicherheit für die Akteure des Medienmarktes beeinträchtige und zusätzliche Kosten bei grenzüberschreitender Tätigkeit verursache.

"Die europäischen Mediendienstleister sehen sich auch mit einer zunehmenden Einmischung in ihre redaktionellen Entscheidungen und ihre Fähigkeit konfrontiert, qualitativ hochwertige Mediendienste" unabhängig und im Einklang mit journalistischen Standards in der gesamten EU anzubieten, moniert die Kommission. Zuletzt hatte sie etwa gegen Ungarn Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht, weil die Behörden in dem Land den unabhängigen Radiosender Klubradio zur Aufgabe seines UKW-Sendebetriebs gezwungen hatten.

Schließlich ergeben sich laut der geplanten Verordnung "ungleiche Wettbewerbsbedingungen aus der undurchsichtigen und ungerechten Zuweisung von wirtschaftlichen Ressourcen". Vor allem die Intransparenz bei proprietären Systemen zur Messung der Einschaltquoten führe zu einer Verzerrung der Werbeeinnahmen und benachteilige Dienstleister, "die sich an die von der Branche vereinbarten Standards halten".

Die Empfänger von Mediendiensten in der EU sollen so mit Artikel 3 das Recht erhalten, im Interesse eines lebendigen öffentlichen Diskurses "eine Vielzahl unabhängiger Nachrichten und aktueller Inhalte zu empfangen". Die Mediendiensteanbieter wiederum sollen ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten im Binnenmarkt ohne andere als die nach dem EU-Recht zulässigen Beschränkungen ausüben dürfen.