Media-Saturn-Gründer setzt sich vor Gericht gegen Metro durch

In der juristischen Auseinandersetzung um die Entscheidungshoheit in der Gesellschafterversammlung der Media-Saturn-Holding hat das Landgericht Ingolstadt am 11. Oktober zugunsten der Minderheitsgesellschafter entschieden.

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Der scheidende Metro-Vorstandschef Eckhard Cordes muss sich auch in der Frage um die Entscheidungshoheit in der Gesellschafterversammlung der Media-Saturn-Holding einem Gerichtsurteil zugunsten der Minderheitsgesellschafter rund um Media-Saturn-Gründer Erich Kellerhals geschlagen geben. Am heutigen 11. Oktober 2011 bestätigte das Landgericht Ingolstadt, dass bei der Media-Saturn-Holding "in Angelegenheiten, die an sich in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung oder des Gesellschafterausschusses fallen, jeweils mit einer Mehrheit von mehr als 80 Prozent der abgegebenen Stimmen abzustimmen" sei. Dies gelte ebenso für den auf Anregung von Cordes eingerichteten Beirat, mit dessen Hilfe der Metro-Konzern die Sperrminorität der Minderheitsgesellschafter in Fragen der strategischen Ausrichtung von Media-Saturn umgehen wollte. Inwieweit der Beirat, der Beschlüsse mit einfacher Mehrheit fassen kann, aber möglicherweise doch für "bestimmte einzeln angeführte Maßnahmen und Geschäfte" zuständig ist, haben die Richter aufgrund einer Schiedsgerichtseinrede dem Schiedsgericht zur Klärung überlassen.

Obwohl die Metro AG mit gut 75 Prozent der Anteile an der Media-Saturn-Holding Mehrheitseigner ist, bleibt der Konzern in entscheidenden Abstimmungen auf die Zustimmung der Minderheitsgesellschafter Erich Kellerhals (Convergenta Invest GmbH) sowie Leopold Stiefel (Bay Invest GmbH) und dessen Söhne, die zusammen knapp 25 Prozent der Anteile halten, angewiesen. Aus Sicht des Handelskonzerns wurden dadurch in der Vergangenheit dringend notwendige Entscheidungen zur strategischen Ausrichtung von Media-Saturn verhindert – beispielsweise der Auf- und Ausbau des Onlinegeschäftes oder zuletzt konkret die geplante Übernahme des Recommerce-Anbieters Rebuy und der Liveshopping-Seite iBood. Unterdessen konnte die Holding mit der Integration des Internethändlers Redcoon.de sowie der planmäßigen Eröffnung des Saturn-Webshops ihre Präsenz im Onlinehandel verstärken. Die Metro hatte zudem im Vorfeld der Entscheidung des LG Ingolstadt für den Fall einer Niederlage angekündigt, in die nächste Instanz gehen zu wollen. (map)