Microsoft: Kartellklage gegen Patenttroll Interdigital

Im Streit über für Smartphones wichtige Mobilfunkpatente hat Microsoft eine Kartellklage gegen den Patenthalter Interdigital eingereicht. Damit wehrt sich der Software-Riese gegen überhöhte Lizenzgebühren und ein drohendes Importverbot.

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Microsoft Smartphone
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Von
  • Rudolf Opitz

Microsoft hat vor dem Bundesbezirksgericht in Wilmington, Delaware, Klage gegen den Patentverwerter Interdigital Inc. wegen Verletzung des Kartellrechts eingereicht, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Interdigital hält zahlreiche für Mobilfunkgeräte wichtige Patente, habe aber die Vereinbarungen zur fairen und transparenten Lizenzvergabe (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory - FRAND) nicht eingehalten, so die Begründung des Klägers.

Damit wehrt sich Microsoft nicht nur gegen überhöhte Lizenzforderungen von Interdigital, sondern auch gegen ein drohendes Importverbot für Windows-Smartphones durch die US-Außenhandelsbehörde ITC (International Trade Commission). Ein ITC-Richter hatte im April ein solches Importverbot empfohlen, da Microsoft zwei der Interdigital-Patente verletze. Über das Verbot will die ITC noch in diesem Monat entscheiden.

Interdigital gehört zu den mächtigsten Patent-Trollen: Unternehmen ohne eigene Entwicklungsabteilungen und Produktion, die Patente nur aufkaufen und von den Lizenzgebühren leben. Bei den fraglichen Patenten handelt es sich um grundlegende Techniken, auf die jeder Hersteller von Mobilfunkgeräten und Netzinfrastruktur angewiesen ist. Für die Lizenzierung dieser Patente gilt allgemein das FRAND-Prinzip, nach dem alle Lizenznehmer kalkulierbare und vergleichbare Gebühren zu entrichten haben.

Auch andere große Mobilfunkhersteller wie Huawei, Nokia, Samsung und ZTE hatten wiederholt gegen den Patentverwerter geklagt, der immer wieder versuchte, überhöhte Lizenzgebühren mit dem Druckmittel von ITC-Importverboten durchzusetzen und damit zum Teil auch Erfolg hatte.

Microsoft will mit der Kartellklage nun gegen Interdigitals "monopolistisches Verhalten" angehen. Der Verwerter habe in Verhandlungen mäßige Gebühren versprochen, dann aber "exorbitant" hohe verlangt. Vor dem Bundesgericht forderte der Kläger, Schadensersatzsummen zu verdreifachen und Interdigital zu hindern, seine Patente weiter durchzusetzen. (rop)