Microsoft droht mit Einstellung von Windows XP

Windows XP müsse vom Markt, falls sich die klagenden US-Bundesstaaten im Kartellprozess mit verschärften Sanktionen durchsetzen würden, erklärt Microsoft.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 1173 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Wolfgang Stieler

Microsoft müsste Windows XP vom Markt nehmen, falls sich die klagenden US-Bundesstaaten im andauernden Anti-Trust-Verfahren mit ihrer Forderung nach verschärften Sanktionen durchsetzen würden. Mit derartig drastischen Szenarien versuchen die Microsoft-Anwälte nach einem Bericht der Washington Post das zuständige Gericht kurz vor den angesetzten Anhörungsterminen davon zu überzeugen, dass die Forderungen der Gegenseite völlig überzogen sind.

In der Anhörungsrunde, die am 11. März beginnt, will Microsoft demnach argumentieren, dass weder Windows XP noch Windows 2000 umgearbeitet werden können, berichtete die Zeitung. Sollten sich die klagenden Parteien durchsetzen, sei Microsoft überhaupt nicht mehr in der Lage, neue Systeme zu entwickeln.

Die neun klagenden US-Bundesstaaten hatten gefordert, dass die Betriebssysteme in verschiedenen Versionen verfügbar gemacht werden sollen: Mit und ohne Software-Anwendungen wie dem Web-Browser Internet Explorer. Microsoft hatte immer wieder argumentiert, dass eine Entkoppelung des Betriebssystems von Programmen wie dem Internet Explorer oder der Online-Telegramm-Software Instant Messenger rein technisch gar nicht möglich sei. Richterin Colleen Kollar-Kotelly hatte Mitte Februar angeordnet, dass ein unabhängiger Experte Einblick in den Windows-Quellcode nehmen darf, um diese Frage zu klären.

Bereits wenige Tage vorher, am 6. März, werden unter dem Vorsitz derselben Richterin die Anhörungen zum außergerichtlichen Kompromiss zwischen dem US-Justizministerium, neun weiteren US-Bundesstaaten und Microsoft beginnen. Richterin Kollar-Kotelly muss dann entscheiden, ob die außergerichtliche Einigung, die Microsoft und das US-Justizministerium nach massiver Kritik der Öffentlichkeit kürzlich nachgebessert hatten, dem Gemeinwohl entspricht. Falls die außergerichtliche Einigung von ihr akzeptiert wird, gilt es als sehr wahrscheinlich, dass auch das Urteil in dem weiterlaufenden Verfahren sich an diesem Kompromiss orientiert. (wst)