Microsoft kann weitere Sammelklagen gütlich beenden

Microsoft hat erneut eine Sammelklage wegen angeblich überhöhter Preise und Verstoß gegen Verbraucherschutzgesetze gütlich beilegen können; Microsoft-Anwälte forderten die EU zudem auf, ihre geforderten Sanktionen zu überdenken.

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Microsoft hat erneut eine Sammelklage wegen angeblich überhöhter Preise und Verstoß gegen Verbraucherschutzgesetze gütlich beilegen können. Diesmal zahlt der Konzern bis zu 241,4 Millionen US-Dollar, um eine Sammelklage in Minnesota beizulegen. 174,5 Millionen US-Dollar werden in Form von Gutscheinen für Kunden bereitgestellt, 2,5 Millionen bekommt die örtliche Legal Aid Society, und fünf Millionen gehen an das Minnesota Institute of Technology -- der Rest geht an die Anwälte der Kläger. Unterdessen hat ein Gericht in Vermont die gütliche Einigung in einer ähnlichen Sammelklage bestätigt. Dort muss der Konzern allerdings nur 9,7 Millionen US-Dollar an Kompensationszahlungen bereitstellen.

Erst vor zwei Tagen hatte der Konzern zudem eine Einigung in Massachusetts bekannt gegeben und kurz zuvor in Arizona. Die Sammelklagen berufen sich in der Regel auf die juristische Tatsachenfeststellung der ersten Instanz im Anti-Trust-Prozess gegen Microsoft, in der dem Software-Konzern vorgeworfen wurde, seine Marktmacht wettbewerbswidrig ausgenutzt zu haben. Kunden verklagten daraufhin Microsoft, diese Marktmacht auch dafür genutzt zu haben, überhöhte Preise für die eigenen Produkte durchzusetzen.

Microsoft-Justitiar Brad Smith forderte unterdessen mit Blick auf die Bestätigung der außergerichtlichen Einigung im Anit-Trust-Verfahren gegen Microsoft die EU auf, ihre gegen den Konzern verhängten Sanktionen noch einmal zu überdenken. Zwar sei die Rechtssprechung in Europa unabhängig von Urteilen aus den USA, aber in diesem Urteil seien exakt die Fragen verhandelt worden, die auch in der EU strittig seien.

Der US-Bundesstaat Massachusetts und zwei Industrievereinigungen, die Computer and Communications Industry Association (CCIA) und die Software and Information Industry Association (SIIA), hatten die außergerichtliche Einigung angefochten, weil die gegen Microsoft verhängten Sanktionen nicht dazu geeignet seien, den Wettbewerb wieder herzustellen. Die Kläger hatten unter anderem gefordert, dass Microsoft den Internet Explorer und den Windows Media Player, der auch im EU-Verfahren gegen Microsoft eine wichtige Rolle spielt, aus seinem Betriebssystem entfernen oder zumindest verschieden ausgestattete Versionen von Windows bereitstellen müsse. Das Berufungsgericht hatte diese Forderungen jedoch abgelehnt. (wst)