Mobilfunk: Kartellamt fordert Korrekturen am Plan zur Frequenzverlängerung

Deutschlands Bundeskartellamt drängt auf echte Pflichten für Mobilfunk-Netzbetreiber als Gegenleistung für eine Verlängerung der ihrer Frequenznutzungsrechte.

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Turm mit Antennen

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 2 Min.

Das Bundeskartellamt ist unzufrieden mit dem nachgebesserten Plan zur fünfjährigen Verlängerung der Frequenznutzungsrechte für Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (o2). Die Änderungen seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber insgesamt zu wenig, um den Wettbewerb zu erhalten. Es geht um Frequenzrechte um 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz, die dieses Jahr auslaufen.

Das Bundeskartellamt fordert, dass die Rechteinhaber dazu verpflichtet werden, Untermieter in ihre Netze aufzunehmen, sowohl den neuen Netzbetreiber 1&1 als auch virtuelle Anbieter ohne eigenes Funknetz. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) möchte es bei einem reinen Verhandlungsgebot belassen, das sie nun mit Vorgaben ergänzt, um Einigungen zu fördern. Doch auch der Breitbandverband Breko und Verbraucherschützer rufen nach einer echten Verpflichtung.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, plädiert für besseren "Schutz des Wettbewerbs durch Diensteanbieter vor ungleichen Machtverhältnissen im Verhältnis zu etablierten Netzbetreiben". Derzeit sehe es danach aus, dass die Bundesnetzagentur sogenannte Wholesale-Verbote in den geforderten Roaming- und Kooperationsvereinbarungen zwischen 1&1 und den von der Frequenzrechte-Verlängerung profitierenden Netzbetreibern akzeptieren werde. Mundt warnt, dass solche Eingriffe zulasten von Großkunden "die Hoffnung auf eine Belebung des Wettbewerbs auf dem Vorleistungsmarkt, die mit dem Markteintritt von 1&1 als viertem Netzbetreiber eigentlich verbunden war, um Jahre zurückwerfen" würden.

Die ursprüngliche Initiative der Bundesnetzagentur wurde vom Kartellamt abgelehnt. Es sprach sich zunächst überhaupt dagegen aus, die Nutzungsrechte fortzuschreiben und bevorzugte ein neues Vergabeverfahren. Dafür ist die Zeit inzwischen knapp. Die Monopolkommission hat dafür plädiert, die Lizenzen um maximal drei Jahre zu verlängern.

(ds)