München: Erste Klage gegen Fahrverbot für alte Diesel
In Teilen der bayrischen Landeshauptstadt gilt seit Februar ein Fahrverbot für alte Diesel. Eine erste Klage dagegen läuft schon.
- Martin Franz
- mit Material der dpa
In der Innenstadt von München gilt seit dem 1. Februar ein Fahrverbot für alte Diesel. Um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten, dürfen bestimmte Selbstzünder nicht mehr auf dem Mittleren Ring und in der Stadt fahren. Ausnahmen gibt es für Anwohner, Handwerker mit Parklizenz, Lieferanten und Beschäftigte im Schicht- oder Pflegedienst. Nach Angaben des Umweltreferats wurde der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im vergangenen Jahr an zwei Messstellen am Mittleren Ring überschritten: An der Landshuter Allee wurden 49 Mikrogramm gemessen, 2 Mikrogramm weniger als im Vorjahr. An der Tegernseer Landstraße waren es unverändert 43 Mikrogramm.
Das Fahrtverbot trifft alle Diesel, die maximal die Abgasnorm Euro 4 schaffen. Autos mit der Euro-4-Norm durften in der Europäischen Union nur bis Ende Dezember 2010 erstmals zugelassen werden. Zwischen 2011 und August 2015 war die Abgasnorm Euro 5 der Mindeststandard für Neuwagen.
Über dem Grenzwert
Der Verein Mobil in Deutschland kündigte Klagen an, eine lag dem Verwaltungsgericht München bereits vor. Das großflächige Fahrverbot sei unverhältnismäßig. "Die Immissionswerte lagen im letzten Quartal alle unterhalb des Grenzwertes, die Tendenz ist stark positiv, alle Werte haben sich in den letzten Jahren um bis zu 50 Prozent verbessert", sagte Vereinspräsident Michael Haberland. Das Fahrverbot in Teilen von München ist Ergebnis eines Vergleichs der Stadt mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Verkehrsclub Deutschland (VCD). Sie hatten die Stadt wegen Überschreitung des Grenzwerts verklagt.
Verschärfungen könnten kommen
Wird der Wert weiterhin überschritten, will die Stadt ab Oktober 2023 Fahrverbote auch für Euro-5-Diesel verhängen. Werden die Grenzwerte auch dann noch überschritten, fallen ab April 2024 die Ausnahmen für Anwohner und Lieferverkehr weg. Dieselfahrverbote gibt es laut ADAC in Stuttgart sowie für bestimmte Straßen in Darmstadt und Hamburg. Bei Verstößen sind demnach in Hamburg zwischen 25 und 75 Euro Bußgeld fällig, in Stuttgart und Darmstadt 108 Euro. In München werden dafür inklusive Bearbeitungsgebühr knapp 130 Euro fällig.
(mfz)