Nach FDP-Ausscheiden: Faeser will Vorratsdatenspeicherung durchdrĂĽcken

Innenministerin Faeser (SPD) will noch vor der Bundestagswahl das umstrittene anlasslose Protokollieren von IP-Adressen mithilfe der CDU gesetzlich verankern.

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Vorratsdatenspeicherung

(Bild: asharkyu/Shutterstock.com)

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Nach dem Ampel-Aus und dem Ausscheiden der FDP aus der Bundesregierung sieht Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gute Chancen, noch vor den Neuwahlen des Bundestags am 23. Februar ein Projekt durchzubekommen, das ihr am Herzen liegt: eine verdachtsunabhängige Speicherung von IP-Adressen und Portnummern auf Vorrat. "Ich bin da glasklar in meiner Haltung: Wir brauchen diese Daten", betonte sie am Mittwoch auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamts in Wiesbaden. "Oft sind sie der einzige Weg, den Opfern schwerster Straftaten Gerechtigkeit zu verschaffen und die Täter zu identifizieren."

"Schwerstkriminelle kommen straflos davon, weil wir uns – ohne Not – die Werkzeuge aus der Hand legen, mit denen wir sie dingfest machen könnten", erläuterte Faeser in ihrer Rede. Trotzdem sei es während der Ampel-Zeit "insbesondere wegen eines Koalitionspartners" nicht gelungen, das Protokollieren von Nutzerspuren wieder einzuführen. Dabei nahm sie die FDP in den Blick: Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann von den Liberalen legte schon früh einen Gegenvorschlag für das Einfrieren von Verkehrsdaten im Verdachtsfall vor und hielt bis zum Schluss daran fest.

Eigentlich einigte sich die Bundesregierung auch auf diesen Quick-Freeze-Ansatz, was Faeser aber nicht akzeptieren wollte. "Ich gebe noch nicht auf, wir haben noch ein bisschen Zeit", hob Faeser nun beim BKA hervor. Sie führe dazu auch Gespräche mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, um das Thema noch vor der Wahl abzuräumen. Dort rennt sie offene Türen ein. Die Konservativen haben sich in einem Antrag dafür stark gemacht, eine Vorratsspeicherung für IP-Adressen einzuführen. Sie signalisierten auch schon, zusammen mit der SPD im Parlament dafür zu stimmen. Laut Faeser gilt es dringend, die Diskussion über die Rahmenbedingungen zu beenden und die Korridore zu nutzen, die der Europäische Gerichtshof aufgezeigt habe.

Die deutschen Strafverfolgungsbehörden hinkten technisch und bei den Befugnissen im Vergleich zu anderen Ländern zurück, unterstrich die Ministerin. Die meisten EU-Staaten seien bei der Vorratsdatenspeicherung, die das Pendant des polizeilichen Zugriffs auf analoge Melderegister darstelle, "längst mit Lösungen durch die Tür". Auch die USA seien weiter. Dort schreibe Künstliche Intelligenz (KI) schon Polizeiberichte oder lausche nach Schüssen im öffentlichen Raum. KI sei für die Polizei wichtig, um die zunehmenden Datenmengen effizient auswerten zu können. Sie dürfe aber niemals als Vorwand für Massenüberwachung oder für ungerechtfertigte Eingriffe in die Grundrechte missbraucht werden. Trotzdem forderte Faeser erneut auch die Möglichkeit für Ermittler zur biometrischen Gesichtserkennung, um etwa Terroristen ausfindig machen zu können. Einen entsprechenden Vorschlag im Rahmen des "Sicherheitspakets" blockierten die von CDU/CSU geführten Länder über den Bundesrat, da er ihnen nicht weit genug ging. Faeser hofft auch hier auf eine zeitnahe Einigung.

(mki)