Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Wirtschaft, Bürgerrechtler, Netzpolitiker und Juristen verbünden sich gegen Maas-Gesetz

Diverse Wirtschaftsverbände und andere Organisationen haben sich angesichts des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzes gegen rechtswidrige Äußerungen zu einer gemeinsamen "Deklaration für Meinungsfreiheit" zusammengefunden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 111 Kommentare lesen
Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Wirtschaft, Bürgerrechtler, Netzpolitiker und Juristen verbünden sich gegen Maas-Gesetz
Lesezeit: 2 Min.

Der bisher vereinzelt brodelnde Widerstand gegen das vom Justizminister Heiko Maas eingebrachte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bündelt sich. Wirtschaftsverbände, netzpolitische Vereine, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten drücken nun gemeinsam ihre Sorgen aus, wie sich das Gesetz auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland auswirken könne. In einer gemeinsamen "Deklaration für die Meinungsfreiheit" warnen sie vor den "katastrophalen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit", sollte das NetzDG vom Bundestag verabschiedet werden.

Mehr zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Zu den Unterzeichnern gehören die Amadeu Antonio Stiftung, der Bitkom, der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware, der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), der Bundesverband IT-Mittelstand, der Chaos Computer Club, die Digitale Gesellschaft, der Deutsche Journalisten-Verband, eco – Verband der Internetwirtschaft, die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter, Open Knowledge Foundation Deutschland, Reporter ohne Grenzen und Wikimedia Deutschland.

Die Bundesregierung hat vorige Woche das von Maas vorgeschlagene Gesetz befürwortet, mit dem Betreiber ihre Plattformen frei von strafbaren und anderweitig rechtswidrigen Äußerungen halten sollen. Es geht nun in Bundestag und Bundesrat. Das haben die Organisationen zum Anlass für ihre Deklaration genommen. Sie meinen, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig sei, um Hassrede und absichtliche Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Es gebe Handlungsbedarf, aber der Gesetzentwurf genüge nicht dem Anspruch, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren.

Stattdessen stelle er die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage, weil der Gesetzentwurf staatliche Aufgaben der Rechtsdurchsetzung an Privatunternehmen übertrage. Angedrohte hohe Bußgelder verbunden mit kurzen Reaktionsfristen verstärkten die Gefahr, dass sich Plattformbetreiber im Zweifel zu Lasten der Meinungsfreiheit entscheiden und solche Inhalte löschten oder sperrten, die sich im Graubereich befinden. Die Strafbarkeit oder Rechtswidrigkeit eines Inhalts zu prüfen bedürfe regelmäßig einer genauen Betrachtung des Kontexts und der Intention einer Äußerung. Dies müssten auch weiterhin Gerichte übernehmen. (anw)