Neue GesundheitsID: AOK beauftragt T-Systems und Verimi

Die GesundheitsID der AOK-Versicherten zur Anmeldung für E-Patientenakte und mehr wird Anfang 2025 von T-Systems und dem ID-Wallet-Anbieter Verimi verwaltet.

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Ältere Person am Smartphone

In Zukunft müssen alle ID-Projekte kompatibel mit der europäischen EUdi-Wallet sein. In dieser sollen die digitalen Identitäten der EU-Bürger zusammenlaufen.

(Bild: BlurryMe/Shutterstock.com)

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Krankenkassen müssen ihren Versicherten seit Januar 2024 auf Wunsch eine digitale Identität bereitstellen. Versicherte erhalten dadurch Zugriff auf Dienste der Telematikinfrastruktur (TI), wie die elektronische Patientenakte, das E-Rezept und in ferner Zukunft auch auf einen Messenger. Die AOK hat den Auftrag für die GesundheitsID jetzt an die Telekom-Tochter T-Systems vergeben, die unter anderem bereits die ID-Wallet für das Cloud-Projekt Gaia liefern soll.

Die 27 Millionen AOK-Versicherte können sich mit der derzeitigen GesundheitsID wie gesetzlich gefordert seit Anfang des Jahres bei der elektronischen Patientenakte anmelden. "Die bereits verfügbaren digitalen Identitäten der AOK, die seit Januar 2024 beim Login für die elektronischen Patientenakte 'AOK Mein Leben' im Einsatz sind, werden Anfang 2025 in den umfassenden Zugangs-Service für alle digitalen Angebote der AOK überführt", heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der AOK und der Telekom. Wer bereits eine GesundheitsID angelegt hat, kann diese auch künftig für die elektronische Patientenakte nutzen. Die Migration der bestehenden Identitäten in mehreren Phasen.

"Die technische Lösung von T-Systems gewährleistet ein hohes Schutzniveau und erfüllt die strengen Sicherheitsvorgaben der Digitalagentur Gematik. So können sich unsere Versicherten darauf verlassen, dass ihre sensiblen Gesundheits- und Sozialdaten bestmöglich vor dem Zugriff Unbefugter geschützt sind", betont Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Damit werde der Zugriff auf die digitalen AOK-Dienste über das Smartphone komfortabler.

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T-Systems und der ID-Wallet-Anbieter Verimi wurden bereits 2022 mit der Entwicklung und dem Betrieb der GesundheitsID der Barmer beauftragt und stellen damit inzwischen für die Hälfte der Versicherten die für die GesundheitsID notwendige Infrastruktur bereit. Bei der DAK-Krankenkasse kommt die Software des IT-Dienstleisters Bitmarck zum Identity Access Management zum Einsatz. Weitere Anbieter wie RISE und Bitmarck stellen ebenfalls entsprechende Infrastruktur bereit.

Künftig müssen EU-Staaten ihren Bürgern mit der Novelle der eIDAS-Verordnung eine Wallet zur Verfügung stellen. In dieser sollen Nutzer ihre nationale eID insbesondere auf Mobilgeräten speichern und mit Nachweisen anderer persönlicher Attribute wie Führerschein, Abschlusszeugnissen, Geburts- und Heiratsurkunde, Zahlungsdaten und ärztlichen Rezepten verknüpfen können. Telekom testet die digitalen Identitäten laut eigenen Angaben zusammen mit den anderen Mobilfunkanbietern beim Freischalten von SIM-Karten noch bis Ende des Jahres.

Vergangene Woche hat die Techniker Krankenkasse als erste Krankenkasse die Zulassung für die Integration der E-Rezept-Funktion in ihre Krankenkassen-App erhalten. Damit sollen Versicherte ab Juni alle Informationen in einer App gebündelt haben und E-Rezepte nicht in einer separaten App einsehen müssen. Kurz nach der Techniker Krankenkasse hat auch die AOK die Zulassung für die Integration des E-Rezepts in die elektronische Patientenakte erhalten und beginnt den Roll-out ab Juli.

Ab 2025 sollen Versicherte die elektronische Patientenakte automatisch erhalten. Die Zeit für eine vernünftige Umsetzung ist knapp bemessen, zumal noch nicht alle Spezifikationen für die Umsetzung durch die Industrie final sind. Erst kürzlich hat die Industrie Ärzte aufgefordert, ihre Erwartungen zu reduzieren, wie aus einer Pressemitteilung des "Bundesverbands Gesundheits-IT" hervorgeht. Softwareunternehmen müssen die umfangreichen Spezifikationen der Gematik für die elektronische Patientenakte umsetzen, werden die für den Zeitraum gewünschten Funktionen gemäß der Spezifikation allerdings nicht in dem Umfang umsetzen können, wie von Ärzten und Patienten gewünscht.

(mack)