Neuer juristischer Ärger für Daimler-Tochter myTaxi wegen Rabatten

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP geht erneut gegen myTaxi vor. Er stört sich an einer neuen Rabattaktion der Daimler-Tochter und will ein bundesweites Verbot erreichen.

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(Bild: myTaxi)

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Von
  • dpa

Wegen einer neuen Rabattaktion bekommt die zu Daimler gehörende App myTaxi wieder juristischen Ärger. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP hat beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht. "Wir sind der Ansicht, dass myTaxi gegen das Beförderungsgesetz verstößt", sagte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ein Verbot würde bundesweit gelten, da der BZP in ganz Deutschland aktiv ist, schrieb die FAZ. Ein myTaxi-Sprecher sagte dem Blatt: "Unser Ziel ist es, das Bezahlen per App bekannter zu machen."

Bis zum 21. Juli sollen Fahrgäste, die über die App zahlen, die Hälfte des Fahrpreises zurückbekommen, zudem sind die Fahrer von der sonst anfallenden Provisionsgebühr von sieben Prozent befreit. Erst vor kurzem hatte das Landgericht Stuttgart eine ähnliche Rabattaktion für wettbewerbswidrig erklärt, myTaxi will dagegen in Berufung gehen. Das Taxi-Gewerbe will ein bundesweites Verbot durchsetzen. Ein Daimler-Sprecher betonte: "Das Taxi-Geschäft ist von hoher Bedeutung für uns". Der schwäbische Autobauer ist auch ein führender Ausrüster von Taxi-Betrieben. (anw)