Noch mehr Markeneinträge: Apple lässt sich Begriffe rund ums Headset schützen

Apples Anwälte haben viel zu tun: Immer mehr Eintragungen zu Produktnamen rund ums neue Mixed-Reality-Produkt des Konzerns tauchen auf. Werden sie auch genutzt?

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Mockup Apple Reality Pro

Wie sich der Designer Marcus Kane Apples Reality Pro vorstellt.

(Bild: Marcus Kane / Behance)

Lesezeit: 2 Min.

In Apples juristischer Abteilung scheint Aktionismus ausgebrochen zu sein: In den vergangenen Tagen sind zahlreiche neue Markenschutzeintragungen aufgetaucht, die der Konzern augenscheinlich über Briefkastenfirmen beantragt hat. Allesamt drehen sich um Komponenten des neuen Mixed-Reality-Headsets, dessen Vorstellung in zwei Wochen erwartet wird.

Nachdem zum Wochenende ein Trademark für "xrProOS" entdeckt worden war und zuvor noch unbekannte ältere Marken wie "Deep Screen" (hinter denen offenbar das gleiche Unternehmensvehikel steckt), hat sich Apple nun auch "realityproOS" und "realOS" schützen lassen. Ob diese Marken jemals verwendet werden oder einfach nur zur Verteidigung gegenüber Konkurrenten dienen, bleibt unklar. Momentan geht die Branche davon aus, dass das erste Apple-Headset "Reality Pro" heißen wird und das Betriebssystem "xrOS". Die ursprüngliche Idee, das Betriebssystem realityOS zu nennen, hat Apple angeblich aufgegeben.

Apple und das Markenrecht sind seit Jahr und Tag ein Thema. So musste sich der Konzern schon in seinen Anfangstagen mit der Beatles-Plattenfirma Apple Corps um seinen Firmennamen streiten. Die Marke "iPhone" war ebenfalls anfangs belegt und musste erworben werden – wobei es im Markt Brasilien hier lange weiteren Streit gab. iMessage wiederum kollidierte mit dem deutschen Funkrufanbieter E*Message. Da verwundert es nicht, dass Apple versucht, möglichst viele Bereiche vorab zu schützen.

Apple geht dabei stets gleich vor: Das Unternehmen gründet direkt unterstellte – aber nicht als solche identifizierbare – Briefkastenfirmen und lässt Markenanträge meist in kleineren Märkten vornehmen, wo sie nicht auffallen sollen. Dank Internetdatenbanken und zahlreichen Rechercheuren fallen sie jedoch häufig dann doch schnell auf.

Ein Beispiel ist "realityproOS", das der Patentanwalt Narly Kalupahana in Neuseeland entdeckt hat. Eine Firma namens "Immersive Health Solutions LLC" mit Registrierung im US-Bundesstaat Delaware beantragte sie und nutzte dabei eine Anwaltsfirma, die schon zuvor in dem Land für Apple tätig war. Die Spezifikation deckt VR-Headsets ab. Damit die Marke schneller eingetragen wird, gab es zuvor eine "Priority Application" auf Jamaika. Ein weiteres Briefkastenunternehmen mit interessantem Namen, das Apple zugeordnet wird, ist die Firma "Realityo Systems LLC", die sich unter anderem "realOS" als "Computerbetriebssystem / Computerbetriebssystem für integrierte Schaltkreise" gesichert hat.

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(bsc)