Nun gerät Meta auch ins Visier des europäischen Verbraucherschutzes

Meta muss sich wegen seines "Pay or consent"-Modells einem vierten Verfahren stellen. Die europäischen Verbraucherschutz-Behörden haben sich eingeschaltet.

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Meta-Logo auf einem Bildschirm, davor ein Smartphone mit Facebook, Instagram und WhatsApp

Meta muss nun auch Verbraucherschützern gegenüber Stellung beziehen.

(Bild: mundissima/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.

Der Social-Media-Riese Meta hat wegen seines "Pay or consent"-Modells nun auch Post von den europäischen Verbraucherschutzbehörden bekommen. Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netzwerk) listete dem Unternehmen auf, mit welchen Punkten der "Pay or consent"-Ansatz der Konzern hinter Facebook und Instagram gegen den EU-Verbraucherschutz verstößt. Der Ansatz "Pay or consent" stellt die User vor die Wahl, entweder für Facebook und Instagram zu zahlen oder in die Nutzung ihrer Daten für personalisierte Werbung und gewerbliche Zwecke einzuwilligen.

"Die Verbraucherschutzbehörden prüften mehrere Elemente, die irreführende oder aggressive Praktiken darstellen könnten, insbesondere, ob Meta den Verbraucherinnen und Verbrauchern im Vorfeld wahrheitsgetreue, klare und ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt hat", teilt die Europäische Kommission, die das Vorgehen koordiniert hat, am Montag mit. Dabei gehe es auch darum, ob Nutzer im Vorfeld hätten verstehen können, wie sich ihre Auswahlmöglichkeit auf ihre Verbraucherrechte auswirke.

Die Behörden kritisieren, das Wort "kostenlos" führe Nutzer in die Irre, da das Unternehmen als Alternative zum Bezahlmodell personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet – letztlich zahlen sie in diesem Fall also mit ihren Daten, mit denen Meta Geld verdient, beispielsweise durch Werbeeinnahmen. Das Unternehmen verwirre seine User außerdem: Diese müssten sich durch verschiedene Fenster navigieren und über Links auf verschiedene Teile der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie zugreifen, um überhaupt erst zu erfahren, wie ihre Daten genutzt werden. Weiter seien die Begriffe schwammig und ungenau. Als Beispiel nennt das CPC-Netzwerk etwa "Ihre Informationen", um auf "personenbezogene Daten" hinzuweisen.

Das Unternehmen erwecke überdies den Eindruck, mit der Bezahlvariante sei die Kundschaft die Werbung los. Zugleich könne ihnen dennoch Werbung auf dem Bildschirm aufploppen, beispielsweise über Inhalte, die andere Mitglieder über Facebook oder Instagram bereitstellen. Auch vermutet das CPC-Netzwerk, der Zeitdruck und die Sorge, den Zugang zum eigenen Account zu verlieren, hätten die Verbraucher und Verbraucherinnen unter Druck gesetzt. Bis zur Einführung des neuen Modells seien die Angebote kostenfrei gewesen und hätten für die Nutzenden "oft einen wesentlichen Teil ihres gesellschaftlichen Lebens und ihrer sozialen Interaktionen" ausgemacht. Dadurch, dass der Zugang zum Konto bis zur Entscheidung geblockt war, sei ein Druck entstanden, sich schnell zu entscheiden. Die Verbrauchenden hätten ihre Entscheidung nicht prüfen und abwägen können.

"Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie Verbraucherinnen und Verbraucher durch zweifelhafte Praktiken irregeführt werden", sagt Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz. "Wir sind stolz auf unsere strengen Verbraucherschutzvorschriften, nach denen die Verbraucher*innen das Recht haben, über Änderungen, wie sie von Meta vorgeschlagen wurden, angemessen informiert zu werden." Meta ist nun aufgefordert, bis zum 1. September Stellung zu beziehen und Lösungen vorzuschlagen. Reagiert das Unternehmen nicht, drohen auch in diesem Fall Strafen.

Der blaue Brief der EU-Verbraucherschützer ist nicht das einzige Verfahren, das sich Meta mit "Pay or Consent" eingehandelt hat. Laufende Ermittlungen führt bereits die Europäische Kommission durch, die einen möglichen Verstoßes gegen den Digital Markets Act (DMA) sieht sowie Auskunft im Rahmen des Digital Services Act (DSA) verlangt hat. Zudem prüft die irische Datenschutzkommission einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Das CPC-Netzwerk ist ein von der Kommission koordinierter, europäischer Verbund der Ministerien und Behörden, die in den Mitgliedsstaaten mit dem Verbraucherschutz betraut sind. Für Deutschland sind neben dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) auch die zuständigen Ministerien der Länder und Behörden wie das Umweltbundesamt, Gewerbeaufsichtsämter oder Medienanstalten im CPC-Netzwerk vertreten.

(are)